Beiträge von MrGonz77

    In der Tat...

    Ich nehme an, dass dies in Abt II eingetragen wurde.

    Die finanzierende Bank soll komplett aus der 2. Kaufpreisrate gezahlt werden. Die 2te Rate ist Faktor 9 zur ersten Rate. Die 2te Rate reicht soweit aus - dies kann zu dem Zeitpunkt auch gerne von der Bank bestätigt werden.

    Der Knackpunkt ist doch, ob dafür direkt zur ersten Rate die Löschung erfolgen muss oder nicht.

    VG

    Hans,

    danke für deine Antwort.

    Besprochen wurde, dass es 2 Zahlungen gibt.

    1. Rate

    120.000 €, Absicherung wird ins GB mittels Auflassungsvormerkung eingetragen, damit die Käufer abgesichert sind.

    2. Rate (Schlussrate)

    Rest bei Übergabe der Immobilie.

    Die in Abt III stehenden Lasten sind weit geringer, als der Wert der Immobilie. Dennoch wurde seitens des Notariats eine Löschung bei den Banken beantragt. Da kein Hinweis erfolgte, dass der Verkauf erst mit Rate 2 abgeschlossen wird, haben die Banken zu sofort die Löschung bestätigt.

    Meine Frage zielte eher darauf, ob es hier auch einen anderen Weg gegeben hätte - sprich ohne vorzeitige Löschung - und den hast du mir bereits bestätigt - es geht.

    Danke!

    Liebe Community,

    wir haben uns dazu entschlossen unsere Immobilie zu verkaufen.

    Dabei sollen die Käufer einen Teil vorab anzahlen - in unserem Fall 120.000 € und bei Übergabe (erst 5 weitere Monate später) den Rest.

    Nun hat der Notar eine Sicherheit über die 120.000 € eintragen lassen und eine Löschung angefordert. Dies wollte ich jedoch nicht, da damit meine Finanzierungen vorzeitig gelöscht werden und Tageszinsen anfallen, statt eine normale Tilgung / Zinsen eines Annuitätendarlehens.

    Laut Bank wäre das auch anders gegangen, sprich :

    -Lasten nachranging eintragen, ohne zu löschen und erst löschen, wenn die Immobilie endgültig verkauft wird.

    Wer hat Recht?

    Vielen Dank