In der Tat...
Ich nehme an, dass dies in Abt II eingetragen wurde.
Die finanzierende Bank soll komplett aus der 2. Kaufpreisrate gezahlt werden. Die 2te Rate ist Faktor 9 zur ersten Rate. Die 2te Rate reicht soweit aus - dies kann zu dem Zeitpunkt auch gerne von der Bank bestätigt werden.
Der Knackpunkt ist doch, ob dafür direkt zur ersten Rate die Löschung erfolgen muss oder nicht.
VG