Beiträge von connye

    Wenn ich diese nun verkaufen und dafür ETF erwerben würde, käme ja eine nicht unerhebliche Abschlagssteuerzahlung auf mich zu.

    Hallo Duront,

    es kann sein, dass du nicht den kompletten Gewinn versteuern musst, weil am 31.12.2017 eine Übergangsfrist bzgl. der Abgeltungssteuer ablief.

    Wenn deine geerbten Fonds am 31.12.2017 einen geringeren Wert hatten, als zum Kaufzeitpunkt, dann wird dir dieser fiktive "Verlust" beim Verkauf angerechnet.

    Das kann deine Steuerlast deutlich mindern.

    Ich hatte kurioserweise grad heute genau diese Situation:

    Geerbter Deka-Fonds DE0008474511

    Aus der Abrechnung:

    Ermittlung steuerrelevante Erträge

    Veräußerungsgewinn (nach Teilfreistellung) 2.222,70 EUR

    Veräußerungsgewinn bei Umstellung am 01.01.2018 34,01 EUR

    Veräußerungsverlust bei Umstellung am 01.01.2018 1.011,67- EUR

    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 1.245,04 EUR

    Ich musste also statt 2.222€ nur 1.245€ versteuern, weil am 31.12.2017 ein fiktiver "Verlust" bestand.

    Du kannst über die historischen Kurscharts prüfen, ob deine Fonds am 31.12.2017 einen Verlust hatten.