Wenn ich diese nun verkaufen und dafür ETF erwerben würde, käme ja eine nicht unerhebliche Abschlagssteuerzahlung auf mich zu.
Hallo Duront,
es kann sein, dass du nicht den kompletten Gewinn versteuern musst, weil am 31.12.2017 eine Übergangsfrist bzgl. der Abgeltungssteuer ablief.
Wenn deine geerbten Fonds am 31.12.2017 einen geringeren Wert hatten, als zum Kaufzeitpunkt, dann wird dir dieser fiktive "Verlust" beim Verkauf angerechnet.
Das kann deine Steuerlast deutlich mindern.
Ich hatte kurioserweise grad heute genau diese Situation:
Geerbter Deka-Fonds DE0008474511
Aus der Abrechnung:
Ermittlung steuerrelevante Erträge
Veräußerungsgewinn (nach Teilfreistellung) 2.222,70 EUR
Veräußerungsgewinn bei Umstellung am 01.01.2018 34,01 EUR
Veräußerungsverlust bei Umstellung am 01.01.2018 1.011,67- EUR
Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 1.245,04 EUR
Ich musste also statt 2.222€ nur 1.245€ versteuern, weil am 31.12.2017 ein fiktiver "Verlust" bestand.
Du kannst über die historischen Kurscharts prüfen, ob deine Fonds am 31.12.2017 einen Verlust hatten.