So lange du den FSA rechtzeitig vor Jahresende stellst (die meisten Banken sprechen von Mitte Dezember), wird der FSA auch rückwirkend für das komplette Kalenderjahr berücksichtigt.
Ein kleines Beispiel:
Im Januar verkaufst du einen ETF. Der zu versteuernde Gewinn liegt (nach allen zu berücksichtigen Faktoren, wie bereits geleistete Vorabpauschale, Teilfreistellung etc) bei 3.000 Euro. Hiervon behält die Bank 791,25 Euro für Steuern ein und zahlt dir 2.208,75 Euro aus.
Jetzt reichst du im August einen FSA über 1.000 Euro ein (Maximalbetrag für Ledigen). Die Bank wird dir nun 263,75 Euro erstatten und deinen FSA mit 1.000 Euro belasten. Du hast somit nach Steuern insgesamt 2.472,50 Euro erhalten, da 1.000 steuerfrei sind und 2.000 Euro besteuert wurden (Steuern liegen bei 527,50 Euro).
Super Vielen Dank.
Das heißt ich kann jetzt auch problemlos wie geplant den ETF umschichten und muss dann erstmal die Steuer vorstrecken, bekomme Sie aber später wieder, wenn der Freistellungsauftrag durch ist, richtig?
Bezüglich des Freistellungsauftrages warte ich jetzt erstmal ab bis sich die Baader Bank meldet. Eigentlich sollte der "alte" Auftrag ja noch gültig sein.