Beiträge von quk

    Hallo Zusammen,

    Ich hab nochmal weitere Recherchen gemacht: Aufgrund des Urteils des VGH ist die Praxis wohl geändert worden in Bayern. Auch in der Anweisung des StMF. Der Leitfaden ist davor erschienen und wurde seither nicht aktualisiert. Also (für Bayern) gilt damit der sehr einfache Grundsatz:

    Wartezeit=Verbeamtungszeit (inkl. Teilzeit, excl. Beurlaubung) > 5 Jahre

    Nur falls in Zukunft jemand die gleiche Frage hat.

    Viele Grüße

    Hallo Referat Janders,

    es gibt vom Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

    ein Handreichung: https://www.bestellen.bayern.de/application/es…xTYPE:%27PDF%27)

    Daraus folgender Abschnitt:

    Es gibt aber auch ein Gerichtsurteil (aus meiner vorherigen Quelle):


    -> Hier entsteht ein Widerspruch in Frage 2, der in Teilzeit ziemlich entscheidend ist. Wir sprechen ja hier dann nicht mehr von einer Versorgungslücke von 5 Jahren, sondern potenziell von >10 Jahren in Teilzeitbeschäftigung. Ich denke, dass sich doch sicher jemand bereits damit beschäftigt hat im Rahmen seiner DU-Versicherung?

    Hallo,

    ich denke derzeit darüber nach, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dabei versuche ich, das Thema der "staatlichen" Absicherung zu verstehen. Natürlich habe ich auch den Finaztip-Artikel dazu gelesen. Dabei stößt man sofort auf die Aussage, unter 5 Jahren bekommt man nichts (diverse Versicherer etc., Finanztip-Artikel). Nun erscheint mir diese Aussage sehr vereinfacht und daher habe ich zwei Nachfragen:

    1) Geht es hierbei um die gesamte ruhegehaltsfähige Dienstzeit oder um die Jahre seit erster Verbeamtung (auf Widerruf) welche ruhegehaltsfähig sind?

    -> mein Verständnis: Tag der ersten Verbeamtung bis heute (ohne Unterbrechung) > 5 Jahre

    2) Wird Teilzeit (aufgrund Kindererziehung) dabei immer wie Vollzeit behandelt?

    -> mein Verständnis: Teilzeit spielt keine Rolle, es geht um die Kalendertage

    Stimmt das so oder habe ich etwas übersehen? Ich verstehe, dass die zweite Voraussetzung ist, dass man auf Lebenszeit verbeamtet ist.

    Quelle für Annahme 2: https://www.dbb.de/beamtinnen-bea…g-teilzeit.html