Hallo,
ich denke derzeit darüber nach, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dabei versuche ich, das Thema der "staatlichen" Absicherung zu verstehen. Natürlich habe ich auch den Finaztip-Artikel dazu gelesen. Dabei stößt man sofort auf die Aussage, unter 5 Jahren bekommt man nichts (diverse Versicherer etc., Finanztip-Artikel). Nun erscheint mir diese Aussage sehr vereinfacht und daher habe ich zwei Nachfragen:
1) Geht es hierbei um die gesamte ruhegehaltsfähige Dienstzeit oder um die Jahre seit erster Verbeamtung (auf Widerruf) welche ruhegehaltsfähig sind?
-> mein Verständnis: Tag der ersten Verbeamtung bis heute (ohne Unterbrechung) > 5 Jahre
2) Wird Teilzeit (aufgrund Kindererziehung) dabei immer wie Vollzeit behandelt?
-> mein Verständnis: Teilzeit spielt keine Rolle, es geht um die Kalendertage
Stimmt das so oder habe ich etwas übersehen? Ich verstehe, dass die zweite Voraussetzung ist, dass man auf Lebenszeit verbeamtet ist.
Quelle für Annahme 2: https://www.dbb.de/beamtinnen-bea…g-teilzeit.html