Achim Weiss
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Sorry, wenn ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.
Also: mein Mann und ich haben jeweils in 2024 eine Auszahlung Pensionskasse erhalten. Die Verträge starteten November 2003 bzw. Mai 2005. Der Versicherer hat die Auszahlungsbeträge elektronisch an das FA übermittelt. Wenn ich die Steuererklärung über Elster starte, werden diese Beträge den beiden gesetzlichen Renten als Einkommen hinzugerechnet und dann versteuert.
Ich habe den Versicherer angeschrieben, der antwortet:
"Die Beträge zum o.g. Vertrag wurden seit Anbeginn bis zur Beitragsfreistellung gemäß Paragraph 3, Absatz 63 des Einkommenssteuergesetzes gefördert und waren daher steuer- und abgabenfrei. Damit unterliegen die Leistungen in voller Höhe und unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrages automatisch der nachgelagerten Besteuerung. Für die ordnungsgemäße Verrechnung bei der Gehaltszahlung zeichnete Ihr Arbeitgeber verantwortlich."
Es ist natürlich richtig, dass der Versicherer nicht weiss, wie die Arbeitgeber das seinerzeit abgerechnet haben.
Daher werde ich wohl versuchen müssen mit den noch vorhandenen Unterlagen zum FA zu gehen, bevor ich die Steuererklärung abschicke. In der Tat habe ich leider negative Erfahrungen mit der Unterstützung der FA-Mitarbeiter gemacht, hoffe aber, dass ich mal Glück habe.