Beiträge von Hilde C.

    Achim Weiss @ Tomarcy

    Ich war auch von dieser Aussage erstaunt. Hatte auch eingeworfen, dass es doch für beide Seiten weniger aufwendig sei als im Nachgang mit Widerspruch etc.

    Ich werde definitiv ein Anschreiben, wie von Achim Weiss vorformuliert, beilegen. Danke dafür.

    Da ich ja noch etwas Zeit habe, werde ich noch überlegen vielleicht doch noch einen persönlichen Termin vor Ort zu vereinbaren.

    Bin gerade wirklich sprachlos.

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

    Ich hatte jetzt Gelegenheit mit dem FA zu sprechen. Die Beträge der Auszahlung sind dort elektronisch übermittelt. Man sagte mir, dass ich die Steuererklärung einreichen soll und wenn der Bescheid vorliegt, müsse ich dann Widerspruch einlegen und bekäme dann weitere Informationen, was ich dann vorlegen müsste. Einen anderen Weg, um das im Vorfeld zu klären, gäbe es wohl nicht. Umständlich, aber wenn es so ist ...
    Also werde ich das so machen (müssen).

    Danke nochmal.

    Hallo, ich kann leider keine anonymisierte Gehaltsabrechnung hochladen, da ich keinen Scanner habe.

    Ich habe mir die Abrechnungen nochmal angesehen.

    Der Arbeitgeber hat monatlich € 30,00 als AG Anteil VL (Pensionskasse) auf mein damaliges Bruttogehalt hinzugerechnet. Beispiel: Bruttogehalt € 2.500, die € 30,00 kamen als VL dazu und Steuerbrutto betrug dann € 2.530,00.

    Aus meinem Verständnis habe ich die Einzahlung des AG Anteils VL also voll versteuert.

    Achim Weiss

    Vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Sorry, wenn ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.

    Also: mein Mann und ich haben jeweils in 2024 eine Auszahlung Pensionskasse erhalten. Die Verträge starteten November 2003 bzw. Mai 2005. Der Versicherer hat die Auszahlungsbeträge elektronisch an das FA übermittelt. Wenn ich die Steuererklärung über Elster starte, werden diese Beträge den beiden gesetzlichen Renten als Einkommen hinzugerechnet und dann versteuert.

    Ich habe den Versicherer angeschrieben, der antwortet:

    "Die Beträge zum o.g. Vertrag wurden seit Anbeginn bis zur Beitragsfreistellung gemäß Paragraph 3, Absatz 63 des Einkommenssteuergesetzes gefördert und waren daher steuer- und abgabenfrei. Damit unterliegen die Leistungen in voller Höhe und unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrages automatisch der nachgelagerten Besteuerung. Für die ordnungsgemäße Verrechnung bei der Gehaltszahlung zeichnete Ihr Arbeitgeber verantwortlich."

    Es ist natürlich richtig, dass der Versicherer nicht weiss, wie die Arbeitgeber das seinerzeit abgerechnet haben.

    Daher werde ich wohl versuchen müssen mit den noch vorhandenen Unterlagen zum FA zu gehen, bevor ich die Steuererklärung abschicke. In der Tat habe ich leider negative Erfahrungen mit der Unterstützung der FA-Mitarbeiter gemacht, hoffe aber, dass ich mal Glück habe.

    Achim Weiss

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    Ich habe den Betrag statt VL vom Arbeitgeber erhalten und versteuert.

    Den Versicherer habe ich angeschrieben, er antwortet, dass die Leistungen in voller Höhe und unabhängig vom Abschlussdatum automatisch der nachgelagerten Besteuerung. Für die ordnungsgemäße Verrechnung bei Gehaltszahlung zeichnete sich der Arbeitgeber verantwortlich.

    Da die Auszahlung meiner gesetzlichen Rente zugerechnet wird und die Rente und ebenfalls die Auszahlung der Pensionskasse meines Ehemannes zusammen gerechnet wird, ergibt sich eine Steuerzahlung von rund € 5.000, also 2 Renten und 2 Verträge, die ausgezahlt wurden. Getrennte Veranlagung habe ich schon gerechnet, ist aber nicht günstiger.

    Also werde ich sinnvollerweise persönlich mit den Unterlagen zum Finanzamt gehen müssen. Leider hier beim örtlichen Finanzamt sehr schwierig.

    Ich möchte zu diesem Thema ebenfalls eine Frage stellen:

    Ich habe meinen Steuerbescheid für 2023 Ende November 2024 erhalten und die Steuernachzahlung brav bezahlt.

    Jetzt habe ich festgestellt, dass ich versäumt habe die Anlage KAP mit einzureichen. Dabei hätte ich nicht nachzahlen müssen sondern hätte sogar noch eine Erstattung erhalten.

    Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich keinen Rechtsanspruch auf Nachreichen/Nachberechnung hätte, da der Steuerbescheid ja bereits erfolgt sei. Ich könne es zwar versuchen, das sei jedoch Ermessenssache.

    Gibt es dazu bereits Erfahrungen?

    Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Ich habe anhand meiner Gehaltsabrechnungen gesehen, dass ich die Beiträge versteuert habe.

    Zu dem Vorschlag, dem Finanzamt zu belegen, dass die Rückzahlung aus meiner Sicht steuerfrei sein muss: wie kann ich das umsetzen?

    Ich habe mich bei Elster eingeloggt, dort ist der Betrag bereits vom Versicherer gemeldet und wird auch steuerlich erfasst d.h. bei der Vorschau wurde der volle Betrag bei der Steuerberechnung zu Grunde gelegt.

    Ich bin ehrlich, ich weiss nicht, wie ich dem Finanzamt meine Sichtweise vermitteln soll.

    Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage zur Auszahlung eines Pensionskassenvertrages. Ich habe zwei Verträge ab 01.05.2004 abgeschlossen und nach meiner Kündigung in 2018 habe ich sie beide beitragsfrei gestellt. Ich bin seit 01.01.2024 Altersrentner. Im November 2024 habe ich mir den kleineren Vertrag als Kapital auszahlen lassen. Sozialabgaben fielen nicht an, da unter der Freibetragsgrenze. Nun habe ich vom Versicherer eine steuerliche Aufstellung erhalten, dass die Besteuerung nach §22 Nummer 5 Satz 1 dem Finanzamt gemeldet wurde. Nach diversen Recherchen im Internet habe ich jedoch gesehen, dass für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, die Auszahlung steuerfrei sei. Was kann ich nun tun, damit die Auszahlung steuerfrei bleibt? Ich hoffe, dass mir jemand dazu weiterhelfen kann. Herzlichen Dank.