Wenn deine Feststellung des "nachträglichen Eintrages"
a) weniger als 5 Jahre her und
b) dir ein nachweislicher Schaden gleich welcher Form und Höhe entstanden ist,
sind die Grundvoraussetzungen für zumindest einer Strafanzeige bzw. eines Strafantrages (ist ein Unterschied !) gegeben.
Nun ist's an dir, was dir die Sache wert ist - kannst ja mal weiter berichten wenn du möchtest...
Gruß, Michael