Ich bedanke mich herzlich für Ihre Beiträge!
Ich habe das jetzt so verstanden, dass es beim Gläubigerwechsel vom gemeinsamen Konto auf ein Einzelkonto nicht automatisch zu einen Verkauf und dann Kauf derselben Aktien führt und dann natürlich keine Kapitalertragssteuer anfällt (unabhängig vom Deopotwert).
(Erst wenn sich meine Frau selbst zum Verkauf der Aktien entscheiden würde.)
Auch die ergänzenden Infos/Tipps zum Erbrecht sind interessant.