Weil ich mich gerne erstmal vorab informiere und dann die Behörden kontaktiere bzw. kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehme.
Mit welcher Begründung sollte der Eigentümer den Bescheid widersprechen?
Die Grundlage vom Bescheid ist soweit richtig berechnet. Ärgerlich ist es einfach für den eV das er mehr bezahlen muss und die Mehrkosten dem eV 1zu1 weiterberechnet werden.
Da der Bescheid richtig berechnet ist, informiere ich mich ab wann eine Grundsteuerbefreiung möglich wäre.
Wenn ich mit Behörden telefoniere oder ein Termin zum Gespräch habe und ICH was von den Behörden möchte, mag ich es gewisses Hintergrundwissen zu haben. Ich finde es schrecklich mit Behörden zu tun zu haben und nicht vorbereitet zu sein. Da wird man einfach zu schnell abgewimmelt und schaut dann anschließend nach, ob die Behörde es mir richtig erzählt hat. Das kann ich auch im Vorfeld erledigen und es ist eine bessere Diskussion mit den Beamten möglich.