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Beiträge von Hopfi
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Richtig erklärt. Offenbar ist es vielen Menschen immer noch nicht klar, was eigentlich die Abgeltungssteuer bedeutet..
Diese wurde unter anderem geschaffen, um Milliarden an Schwarzgeld aus dem Ausland zurückzuholen.
Einfaches Beispiel: jemand hat Kapitalerträge von jährlich 850.000 € und 2000 € Freibetrag mit der Gattin zusammen bei einer Großbank hinterlegt.
Da weiß bei den Finanzbehörden niemand Irgendetwas über diese Einnahmen.
Anlage FKAustG (Seite 3)https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=1
https://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/__2.html
Gemäß den geltenden Melde- und Sorgfaltspflichten und ergänzenden Melde- und Sorgfaltsvorschriften tauscht das Bundeszentralamt für Steuern innerhalb der festgelegten Frist nach § 5 Absatz 2 in Verbindung mit § 27 mit der zuständigen Behörde jedes anderen meldepflichtigen Staates die ihm hierzu von den Finanzinstituten nach diesem Gesetz übermittelten Daten aus
https://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/__3.html
(1) Die durch dieses Gesetz verpflichteten Finanzinstitute haben bei der Beschaffung und der Weiterleitung der Informationen im Sinne von § 8 die in diesem Gesetz bestimmten Melde- und Sorgfaltspflichten und ergänzenden Melde- und Sorgfaltsvorschriften einzuhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/__8.htmlFür Neukunden gilt:
Hier zitiere ich mal nicht, jeder kann sich das selbst durchlesen.
Unter der Prämisse, dass dieses Gesetzt relativ "jung" ist, stimmt deine Aussage, dass vor der Einführung des FKAustG niemand wirklich wusste, welches Vermögen im Ausland liegt, bzw. manche haben auch vergessen Millionen an Kapitalerträgen dem Finanzamt zu melden. Daher wurde die Abgeltungssteuer in seiner jetzigen Form eingeführt.Allerdings wäre ich mir heute nicht mehr so sicher, dass das Finanzamt nichts über das kleine Tagesgeldkonto in den Niederlanden weiss, bzw. über den ETF-Sparplan bei einem Broker in Zypern, oder sonst wo.
Wenn ich mir die Liste über den Datenaustausch so anschaue fällt es mir schwer zu glauben, dass das Finanzamt nichts über mein kleines Tagesgeld weiss.
Hier ein kleiner Nachtrag zu den Begriffsbestimmungen, da in den obrigen Gesetzesangaben ständig von diesen geschwafelt wird.
(1) Für Konten von geringerem Wert gilt: [...]
Hier die entsprechenden Begriffsbestimmungen:
Nr. 31: Konto von geringerem Wert
Nr. 35: meldepflichtiges Konto
Nr. 36: meldepflichtige Person -
Hallo zusammen,
hat jemand von euch schon die Steuerbescheinigung von Trade Republic bekommen?
Langsam würde man ja ganz gerne die Steuererklärung machen, bis jetzt ist bei mir persönlich aber nichts gekommen.
Grüße
Ich mach es in der Regel so, dass ich die Steuererklärung abgebe, und in der entsprechenden Anlage ein Platzhalter einfüge. Bsp: Anlage Kap - Depot XYZ Platzhalter - Kapitaleinkünfte 1€.
Funktioniert allerdings nur, wenn seitens des Brokers automatisiert Daten an das FA übertragen werden.