Hallo Achim,
vielen Dank, das hilft mir echt weiter!
VG Will
Beiträge von willprinz
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Es geht auch nur ums Handling. Ich wüsste halt gerne im Vorfeld, wie und für welche Erträge ich eine solche Verlustbescheinigung ansetzen kann. Trotzdem Danke.
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Hier liegt ein Gläubigerwechsel vor: Gemeinschaftsdepot zu Einzeldepot.
Eine Übertragung der Verlusttöpfe ist somit nicht möglich.
Lass dir eine Verlustbescheinigung erstellen und verrechne es nächstes Jahr mit der Steuererklärung Anlage KAP.
Wie und wie lange ist die ansetzbar? Muss die vollständig verbraucht werden oder können nicht angerechnete Beträge in den nächsten Jahren genutzt werden?
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Hallo Michael,
ja, ich will das Gemeinschaftsdepot nicht auflösen.
Dann bliebe ja nur noch die Ausstellung einer Verlustbescheinigung, aber wie wäre eine solche steuerlich ansetzbar? -
Ein Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zur Übertragung von Verlusttöpfen. Der fragliche Verlusttopf ist aktuell noch ein Teil eines Gemeinschaftsdepots, soll aber auf ein Einzeldepot übertragen werden. Das Gemeinschaftsdepot soll aber weiterhin bestehen bleiben.
Geht das überhaupt oder wie kriege ich hier die "Kuh vom Eis"?
Über Hinweise würde ich mich freuen.
Vielen Dank vorab!
LG Will