Hallo zusammen,
ich beschäftige mich (schon jetzt) mit einer möglichen Auswanderung, sobald ich (hoffentlich) mit 63 Jahren in Rente gehen kann.
Ich würde dann als im Ausland Wohnender in die "beschränkte" Steuerpflicht in Deutschland rutschen. Auch ist bei meinen Voraussetzungen ein Antrag auf weiterhin "unbeschränkter" Steuerpflicht in Deutschland (um den Grundfreibetrag und weitere steuermindernde Abzugsmöglichkeiten zu behalten) leider sinnlos, da ich die nötigen Bedingungen dazu nicht erfüllen werde.
Daher die Frage:
Muss ich dann meine Zinserträge aus festverzinslichen Anleihen deutscher Unternehmen (ist es egal, ob sie in einem deutschen oder ggf. Depot im Ausland liegen?) in Deutschland versteuern? Also gelten diese Zinserträge als "in Deutschland geschaffenes und somit terretoriales Einkommen? Bei Kursgewinnen von "deutschen" Aktien wäre das meines Wissens so. Aber ich konnte nirgendswo finden, ob das mit den Zinserträgen ebenso ist.
Vielleicht ist jemand hier im Forum, der mir dazu etwas sagen kann? Wären diese Erträge nicht in D steuerpflichtig, wären sie ja ggf. in meinem Wohnland (zu ggf. geringerem Steuersatz) steuerpflichtig.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu antworten könnte.
Vielen Dank bereits im voraus!
Achim