Ich habe Anfang d.J. mehrere Festgeldanlagen bei der Ayvens Bank getätigt, alles top und schnell geklappt.
Zur AWV und Meldepflicht:
Die Ayvens Bank schrieb mir Ende 2024 auf meine diesbezügliche Anfrage:
"...
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Dezember, in der Sie sich erkundigen, ob Überweisungen von Ihrem Referenzkonto auf Ihr Tagesgeldkonto und zurück der Meldepflicht unterliegen.
Die Meldepflicht gilt nur für ausgehende Zahlungen ins Ausland. Eine Überweisung auf Ihr eigenes Sparkonto, auch wenn sich dieses im Ausland befindet, ist keine ausgehende Zahlung und unterliegt daher auch nicht der Meldepflicht.
Eine Überweisung von Ihrem Referenzkonto auf Ihr Online-Sparkonto bei der Ayvens Bank unterliegt nicht der Meldepflicht für Auslandsüberweisungen. Bei dieser Überweisung handelt es sich nicht um eine ausgehende Zahlung, welche der Meldepflicht unterliegt, auch nicht, wenn der Betrag höher als 12.500 € ist. Mehr
Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen, welches von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt
wird...."
Wichtig:
Hier gibt es eine Änderung ab 01.01.25 gemäß Bundesbank vom 18.12.24
"Anhebung der Meldeschwellen
Die Meldeschwelle der Transaktionsmeldungen wird auf 50.000 Euro angehoben."