Beiträge von piafbichsel

    weil der Dienstleister lieber schnell viele Fälle macht , als sich in den einzelnen Fall reinzuknien

    M. E. gibt es hier noch einen weiteren Aspekt: Für uns Versicherungsnehmer:innen sind vierstellige Beträge viel Geld, für Anwaltskanzleien, die nach Gebührenordnung abrechnen, sind das aber nur geringe Streitwerte. Das führt in der Tat dazu, dass letztere ihren Aufwand für den Einzelfall begrenzen. Genauso verhält es sich in vielen Fällen von Meinungsdifferenzen zwischen Versicherungsnehmer:innen und privaten Krankenversicherungen. Viele Fachanwält:innen für Versicherungsrecht legen daher andere Schwerpunkte, etwa auf Durchsetzung der Zahlung durch Berufsunfähigkeitsversicherungen, die i. d. R. einen höheren Streitwert hat. Daher habe ich der gefühlten Ungerechtigkeit Pragmatismus entgegengesetzt, auch wenn mein ehemaliger Versicherer sich sicher darüber gefreut hat.

    Und daher rät Finanztip ja u. a. dazu, sich an Verbraucherzentralen und / oder den Versicherungsombudsmann zu wenden.

    Wenn du dich statt dessen an einen spezialisierten Dienstleister für für Widersprüche gewendet hättest, denn hätte der mit höchster Wahrscheinlichkeit einen Widerspruch durchgezogen.

    Genau das hatte ich getan. Wieviel freilich Marketing und wieviel Spezialisierung ist, vermag ich seriös nicht zu beurteilen. Die Antwort war jedenfalls schriftlich, ausführlich und nicht kostenlos.

    Hallo piafbichsel , das klingt logisch, führt aber in die Irre. Es geht beim Widerruf (der bei Erfolg zu einer Rückabwicklung des Vertrages führt) um einen massiven Schaden in der Vergangenheit von mehreren bis vielen Tausend Euro. Wenn du den Widerruf bleiben lässt, weil du dir von einer Weiterführung steuerliche Vorteile gegenüber einer Neuanlage versprichst (was an sich schon mehr als fragwürdig ist), dann verzichtest du komplett auf den Ausgleich dieses Schadens. Das kostet dich am Ende Tausende Euro.

    Hallo Pantoffelheld , danke für die Klarstellung! Ich persönlich hatte mich nach einer Beratung durch eine Anwaltskanzlei wegen des ebenfalls erwähnten in meinem Fall konkreten Risikos, das Recht auf eine Rückabwicklung zwischenzeitlich verwirkt zu haben, übrigens keinesfalls dafür entschieden, den Vertrag weiterlaufen zu lassen, sei es nun betragsfrei oder nicht, sondern hatte gekündigt und dafür einen Abschlag auf die Summe bei etwaiger Rückabwicklung in Kauf genommen.

    Eine andere Frage betrifft die, wie man mit dem etwa in ETFs angelegten Altersguthaben bei Renteneintritt verfährt. Das ist bei mir noch eine Weile hin, ich neige aber dazu, es angelegt zu lassen und jährlich die erwähnten 4% für den Lebensunterhalt zu entnehmen, dieser Betrag kann freilich je nach Wertentwicklung schwanken. Anders mag es aussehen, wenn ein weniger schwankender Betrag notwendig ist etwa zum Unterhalt von Kindern, wenn die Tilgung von Darlehen lohnend ist oder wenn man beabsichtigt, schon einmal einen Teil des Vermögens zu verschenken.

    Achtung: Ich gebe hier nur meine persönliche Erfahrung wieder ohne die Befugnis, steuerlich oder rechtlich zu beraten.

    In der Tat ist eine Rückabwicklung m. E. die Variante, bei der Du am meisten Geld wieder zurückerhalten kannst. Wenn sie denn möglich ist. Ein beliebter Einwand der Versicherer / Finanzinstitute könnte nämlich sein, dass sie bestimmtes mögliches Verhalten Deinerseits in der Vergangenheit so auslegen, dass Du damit das Recht auf eine Rückabwicklung verwirkt habest. Insbes. dann, wenn Du in der Vergangenheit den fraglichen Vertrag beitragsfrei gestellt und die Beitragsfreiheit wieder beendet hast, herrscht m. E. eine Rechtsunsicherheit bzgl. der Möglichkeit der Rückabwicklung.

    In diesem komplizierten Fall musst Du abwägen, ob die Kosten anwaltlicher Unterstützung und die bestenfalls deutlich verzögerte Rückzahlung (die ja bedeutet, dass Du den Betrag auch nur verzögert lukrativer wirst anlegen können) der schnelleren Verfügung über den (gegenüber einer Rückabwicklung geringeren) Rückkaufwert bei Kündigung in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

    In beiden Fällen bezahlst Du auf die bislang erwirtschaftete Rendite keine Kapitalertragssteuer, denn der Vertrag wurde ja vor dem ab 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz geschlossen, wirst aber auf die Rendite der lukrativeren Wiederanlage Kapitalertragssteuer zahlen. Wenn Du also ganz kurz vor der Rente stehst und daher bei einer Neuanlage nicht nennenswert vom Zinseszinseffekt profitierst, kann es sich dennoch lohnen, entweder weiterhin in den Vertrag einzuzahlen oder ihn beitragsfrei zu stellen.

    Eine ggf. interessante Grösse kann noch der sog. Rentenfaktor (Bitte prüfen, ob er sich auf ein Jahr oder einen Monat bezieht!) sein, der bei alten Verträgen vergleichsweise hoch war. Ihm gegenüber würde ich ganz grob die sog. Frugalistenformel stellen, d. h. eine jährliche Entnahme von 4% des wiederangelegten Kapitals, das ist ein monatlicher Rentenfaktor von knapp 33.

    Bei MLP / Heidelberger Leben-Verträgen gibt es oft eine Klausel, die besagt, dass man sich bei einer vorzeitigen Kündigung einen Teil des Rückkaufwerts erst ein Jahr später auszahlen lassen kann, das gilt es zusätzlich in die Überlegungen einzubeziehen; freilich bleibt dieser Anteil solange noch im gewählten Portfolio angelegt und kann eine Rendite erwirtschaften.

    Auch bei Gold ETCs mit physischer Hinterlegung und Auslieferungsmöglichkeit besteht ja ein Emittentenrisiko. Alle Vergleiche von Gold ETCs, die ich bislang gesehen habe, beziehen sich nur auf TER und den Vergleich zum Goldpreis oder zu ähnlichen ETCs als Benchmark. Nicht gesehen habe ich Vergleiche, die sich auf etwaig unterschiedliche Emittentenrisiken beziehen.

    Wie sind beispielsweise die Deutsche Börse Commodities GmbH, Emittentin von Xetra Gold, und die Boerse Stuttgart Commodities GmbH, Emittentin von EUWAX Gold, EUWAX Gold II und boerse.de Gold, gerated? Laut Prospekt verfügt die Deutsche Börse Commodities GmbH über viel mehr Stammkapital (1 Mio EUR) als die Boerse Stuttgart Commodities GmbH (25.000 EUR), und dieses Verhältnis wird zwar kleiner, wenn man das Stammkapital ins Verhältnis zu den Goldbeständen setzt (tagesaktuell ca. 15 Mrd EUR Gegenwert für Xetra Gold vs. ca. 2,9 Mrd EUR Gegenwert für EUWAX Gold, EUWAX Gold II und boerse.de Gold) setzt (ca. 0,00007 EUR vs. 0,000009 EUR Stammkapital je EUR Gegenwert des hinterlegten Goldbestands), schlägt aber mit einer fast 8-mal soguten relativen Stammkapitalausstattung je EUR Gegenwert des hinterlegten Goldbestands immer noch zugunsten der Deutsche Börse Commodities GmbH aus.

    Habe ich hier etwas übersehen, z. B. etwaig zugesicherte Nachschusspflichten in den jeweiligen Gesellschafterverträgen? Aus der jeweiligen Kursentwicklung ist das Emittentenrisiko m. E. nicht ersichtlich, eine höhere Rendite als Gegenleistung für ein höheres Risiko gibt's bei diesen Produkten offenbar nicht. Gibt es seriösere Ratings als o. g. hemdsärmelige Betrachtung?

    Insbes. für boerse.de Gold späche ja die Nachhaltigkeit, daher wünschte ich einen Widerspruch zum möglicherweise höheren Emittentenrisiko der Boerse Stuttgart Commodities GmbH im Vergleich zu ihrem grossen Konkurrenten…