Achtung: Ich gebe hier nur meine persönliche Erfahrung wieder ohne die Befugnis, steuerlich oder rechtlich zu beraten.
In der Tat ist eine Rückabwicklung m. E. die Variante, bei der Du am meisten Geld wieder zurückerhalten kannst. Wenn sie denn möglich ist. Ein beliebter Einwand der Versicherer / Finanzinstitute könnte nämlich sein, dass sie bestimmtes mögliches Verhalten Deinerseits in der Vergangenheit so auslegen, dass Du damit das Recht auf eine Rückabwicklung verwirkt habest. Insbes. dann, wenn Du in der Vergangenheit den fraglichen Vertrag beitragsfrei gestellt und die Beitragsfreiheit wieder beendet hast, herrscht m. E. eine Rechtsunsicherheit bzgl. der Möglichkeit der Rückabwicklung.
In diesem komplizierten Fall musst Du abwägen, ob die Kosten anwaltlicher Unterstützung und die bestenfalls deutlich verzögerte Rückzahlung (die ja bedeutet, dass Du den Betrag auch nur verzögert lukrativer wirst anlegen können) der schnelleren Verfügung über den (gegenüber einer Rückabwicklung geringeren) Rückkaufwert bei Kündigung in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
In beiden Fällen bezahlst Du auf die bislang erwirtschaftete Rendite keine Kapitalertragssteuer, denn der Vertrag wurde ja vor dem ab 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz geschlossen, wirst aber auf die Rendite der lukrativeren Wiederanlage Kapitalertragssteuer zahlen. Wenn Du also ganz kurz vor der Rente stehst und daher bei einer Neuanlage nicht nennenswert vom Zinseszinseffekt profitierst, kann es sich dennoch lohnen, entweder weiterhin in den Vertrag einzuzahlen oder ihn beitragsfrei zu stellen.
Eine ggf. interessante Grösse kann noch der sog. Rentenfaktor (Bitte prüfen, ob er sich auf ein Jahr oder einen Monat bezieht!) sein, der bei alten Verträgen vergleichsweise hoch war. Ihm gegenüber würde ich ganz grob die sog. Frugalistenformel stellen, d. h. eine jährliche Entnahme von 4% des wiederangelegten Kapitals, das ist ein monatlicher Rentenfaktor von knapp 33.
Bei MLP / Heidelberger Leben-Verträgen gibt es oft eine Klausel, die besagt, dass man sich bei einer vorzeitigen Kündigung einen Teil des Rückkaufwerts erst ein Jahr später auszahlen lassen kann, das gilt es zusätzlich in die Überlegungen einzubeziehen; freilich bleibt dieser Anteil solange noch im gewählten Portfolio angelegt und kann eine Rendite erwirtschaften.