Alles anzeigen24.4.2025
Jetzt kommt auch noch ein Kommentar vom McProfit
Das istim Grunde genommen eine einfache Rechnung
Bei Kauf eines Hauses, egal ob ganz oder teilweise, auch egal ob vom Bruder oder von einem Fremden zählt immer nur der aktuelle WERT des Hauses, also NICHT irgendwelcher Kaufpreis in früheren Jahren.
Wenn der Wert des Hauses heute aktuell 350.000 Euro ist dann musst Du logischerweise Deinem Bruder vom heutigen WERT aus gerechnet 50% abkaufen das entspricht einem Wert von 175.000 Euro.
Wenn auf dem Haus noch ein Restdarlehen besteht von aktuell 100.000 Euro dann ist die erste Frage ob das tatsächlich ein gemeinsamer Kredit war?
Das erscheint mir ungewöhnlich.
Die Banken geben normalerweise Kredite immer separat an den jeweiligen Schuldner.
Also an DICH ein extra Darlehen und an den Bruder ein extra Darlehen.
Mit diesem Geld habt Ihr das Haus damals gekauft.
Wenn es tatsächlich ein gemeinsamer Kredit gewesen sein soll, dann wird auch dieser geteilt auf jeweils 50.000 Euro. Dieser Kredit kann bestehen bleiben, WENN die Bank zustimmt!!
Du zahlst eben Deine Rate an die Bank und Dein Bruder zahlt seine Rate auch an die Bank.
Da die Sicherheit für den Bruder wegfällt kann er natürlich diesen Kreidt auf seinem NEUEN Haus absichern
Ich bin ziemlich sicher, dass es aber kein gemeinsamer Kredit ist, schon deshalb weil oft unterschiedlich getilgt wird oder es mal familiäte Probleme geben kann!
Deine Frage ist ohnehin undeutlich gestellt?
Damaliger Kaufpreis for 10 Jahren und heutiger Wert sind 2 verschiedene Summen.
Ich bin gespannt ob Ihr Euch überhaupt beim aktuellen WERT des Hauses schnell einig seid?
Meist ist es so, dass derjenige der ein gemeinsames Haus übbernehmen will,( das kommt oft bei Erbengemeinschaften vor), WENIGER zahlen will, als die anderen Miteigentümer die das GELD bekommen.
Da seid Ihr eine löbliche Ausnahme wenn Ihr Euch so schnell einig seid.
Viele Erfolg wünscht McProfit
Alles anzeigen24.4.2025
Jetzt kommt auch noch ein Kommentar vom McProfit
Das istim Grunde genommen eine einfache Rechnung
Bei Kauf eines Hauses, egal ob ganz oder teilweise, auch egal ob vom Bruder oder von einem Fremden zählt immer nur der aktuelle WERT des Hauses, also NICHT irgendwelcher Kaufpreis in früheren Jahren.
Wenn der Wert des Hauses heute aktuell 350.000 Euro ist dann musst Du logischerweise Deinem Bruder vom heutigen WERT aus gerechnet 50% abkaufen das entspricht einem Wert von 175.000 Euro.
Wenn auf dem Haus noch ein Restdarlehen besteht von aktuell 100.000 Euro dann ist die erste Frage ob das tatsächlich ein gemeinsamer Kredit war?
Das erscheint mir ungewöhnlich.
Die Banken geben normalerweise Kredite immer separat an den jeweiligen Schuldner.
Also an DICH ein extra Darlehen und an den Bruder ein extra Darlehen.
Mit diesem Geld habt Ihr das Haus damals gekauft.
Wenn es tatsächlich ein gemeinsamer Kredit gewesen sein soll, dann wird auch dieser geteilt auf jeweils 50.000 Euro. Dieser Kredit kann bestehen bleiben, WENN die Bank zustimmt!!
Du zahlst eben Deine Rate an die Bank und Dein Bruder zahlt seine Rate auch an die Bank.
Da die Sicherheit für den Bruder wegfällt kann er natürlich diesen Kreidt auf seinem NEUEN Haus absichern
Ich bin ziemlich sicher, dass es aber kein gemeinsamer Kredit ist, schon deshalb weil oft unterschiedlich getilgt wird oder es mal familiäte Probleme geben kann!
Deine Frage ist ohnehin undeutlich gestellt?
Damaliger Kaufpreis for 10 Jahren und heutiger Wert sind 2 verschiedene Summen.
Ich bin gespannt ob Ihr Euch überhaupt beim aktuellen WERT des Hauses schnell einig seid?
Meist ist es so, dass derjenige der ein gemeinsames Haus übbernehmen will,( das kommt oft bei Erbengemeinschaften vor), WENIGER zahlen will, als die anderen Miteigentümer die das GELD bekommen.
Da seid Ihr eine löbliche Ausnahme wenn Ihr Euch so schnell einig seid.
Viele Erfolg wünscht McProfit
Das habe ich vergessen noch zu erwähnen, Das haus vor 10 Jahren haben wir uns für 168.000 € gekauft und innen und außen renoviert wie z.B aussen Fassade gemacht. LG ladi