Seit über 10 Jahren hat mein Freund einen Rürup-Vertrag bei der Sutorbank abgeschlossen, früher vermittelt durch fairr.de. Er hat Zugang zu einer Auswahl von 200 Rürup-ETFs, siehe Sutorbank Fondsuniversum.
Leider hat er erhebliche Probleme mit der Sutorbank:
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Kaufaufträge: Wenn er einen Kaufauftrag im fünfstelligen Bereich (z.B. 20.000 Euro) einreicht, führt die Bank diesen nicht zu seinem Kauflimit (günstigster Kurs) am selbenTag aus. Stattdessen kauft die Bank zu teureren Kursen, manchmal erst 2-5 Tage später und gibt einen anderen Kurs ( geringer) an den Kunden weiter. Wie kann man das prüfen? Darf die Bank das laut Rürup-Vertrag?
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Wechselkurse: Mein Freund kann den Wechselkurs nicht bestimmen. Die Bank kauft beim günstigsten Broker. Darf er von der Bank die Ordervolumen + Wechselkursschwankungen für den Tag anfordern, um den Differenzbetrag festzustellen. bzw. ob die Bank korrekt gearbeitet hat?
Durch diese Praxis entsteht meinem Freund manchmal ein Verlust von 2.000 Euro oder mehr bei einem ETF ( zu später Kauf zu höheren Kursen, die Märkte schwanken extrem seit Donald Trump auch bei den ETFs) . Bei kleineren monatlichen Beträgen (z.B. 200 Euro) ist der Differenzbetrag unerheblich, aber bei höheren Summen schon, wie wir nachgerechnet haben.
Im Zeitalter des Internets sollte man von der Sutorbank erwarten können, dass An- und Verkaufskurse, Wechselkurse stundengenau oder zumindest taggenau ausgeführt werden. Ein Handelssystem, das diese Informationen direkt anzeigt, wird dem Kunden jedoch auch nicht zur Verfügung gestellt, da die Bank mit alter Software arbeitet und viele Prozesse manuell abwickelt. Dadurch kann mein Freund keine kurzfristigen Handelsentscheidungen treffen, und die Bank verdient immer am Kauf-/ Verkauf durch die zeitliche Verzögerungen. Wie kann ich das der Bank nachweisen?
Zusatzfrage: Ist beim Rürup-Vertrag die TER (Gesamtkostenquote) bereits enthalten, oder kommt diese auf die Jahresgebühr obendrauf?
Durch den zeitlichen Verzug und die fehlende Möglichkeit zur Selbstausführung hat mein Freund bereits fünfstellige Beträge in seiner Altersvorsorge verloren, da kurzfristige Wechseln in den 200 ETF bei den schwankenden Märkte im Portfolio sinnvoll erscheint.
Fragen an die Community:
- Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
- Gibt es rechtliche Möglichkeiten, die zu 95% erfolgversprechend sind, wenn man die Kursverluste einklagt?
Die Verträge sind über 10 Jahre alt und enthalten die Klausel, den Kauf "in ein paar Tagen" umzusetzen. Damals gab es jedoch noch kein Internet und keine Echtzeit-Kursfeststellung in Millisekunden in den Handelssystemen.