Beiträge von Zucchini2025

    Ja genau, das meinte ich. Mir werden ja auch Beträge angerechnet die direkt an die VBL weitergeleitet werden. Im Gegenzug werden die Teile, die mir von meinem Nettolohn für die VBL abgezogen werden, aber nicht von meinem Einkommen abgezogen. Von daher ist meine Frage, ob die Teile die ich zahlen muss nicht abgezogen werden müssten.

    Hallo,

    Wenn man im öffentlichen Dienst angestellt ist und Wohngeld bezieht wird zum normalen Bruttogehalt die ZVK-Umlage als Einkommen dazugerechnet. Das ist der Betrag der insgesamt, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, bei der VBL eingezahlt wird.

    Und jetzt ist meine Frage, ob der Anteil den man selbst zur VBL dazuzahlen muss vom Bruttogehalt abzuziehen wäre.

    Gruss

    Zucchini2025