Ja genau, das meinte ich. Mir werden ja auch Beträge angerechnet die direkt an die VBL weitergeleitet werden. Im Gegenzug werden die Teile, die mir von meinem Nettolohn für die VBL abgezogen werden, aber nicht von meinem Einkommen abgezogen. Von daher ist meine Frage, ob die Teile die ich zahlen muss nicht abgezogen werden müssten.