Tarifrechtlich ist es im Regelfall so, dass der Lohnfortzahlungsanspruch von 6 Wochen für jede Erkrankung gilt. Bei gleicher Diagnose erfolgt innerhalb bestimmter Zeiträume jeweils eine Anrechnung auf den 6 Wochen Zeitraum. Es geht inhaltlich um die Frage, ob im Falle einer Arbeitslosigkeit unabhängig von der Erkrankung (Diagnose) insgesamt ein 6wöchiger Lohnfortzahlungszeitraum für die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges besteht oder ob auch bei Arbeitslosigkeit der 6 Wochen Zeitraum für jede Erkrankung bei unterschiedlicher Diagnose gilt?