Tarifrechtlich ist es im Regelfall so, dass der Lohnfortzahlungsanspruch von 6 Wochen für jede Erkrankung gilt. Bei gleicher Diagnose erfolgt innerhalb bestimmter Zeiträume jeweils eine Anrechnung auf den 6 Wochen Zeitraum. Es geht inhaltlich um die Frage, ob im Falle einer Arbeitslosigkeit unabhängig von der Erkrankung (Diagnose) insgesamt ein 6wöchiger Lohnfortzahlungszeitraum für die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges besteht oder ob auch bei Arbeitslosigkeit der 6 Wochen Zeitraum für jede Erkrankung bei unterschiedlicher Diagnose gilt?
Beiträge von Tatze1964
-
-
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld gibt es einen 3wöchigen Urlaubsanspruch. Bezieht sich dieser Anspruch jeweils auf eine vollständiges Kalenderjahr oder wird der Anspruch bei unterjährigem Beginn der Arbeitslosigkeit gezwölftelt?
-
Im Falle einer Erkrankung während des Bezuges von Arbeitslosengeld wird das Arbeitslosengeld für 6 Wochen fortgezahlt. Entsteht der Fortzahlungsanspruch für jede neue Erkrankung wie im Arbeitsverhältnis ebenfalls neu oder nur einmalig? Besteht der Anspruch nur einmalig für die gesamte Dauer des Arbeitslosengeldbezuges oder pro Kalenderjahr der Arbeitslosigkeit?