Beiträge von Carola_82

    Vielen Dank für eure Einschätzung 👍

    Ja, es geht um einen vergleichsweise geringen Betrag.

    Was mich allerdings stört ist die Tatsache, dass die Vermieterin die Stromkosten ("Nebenkosten") erst in 12 Monaten abrechnen wird... Also warte ich noch 1 Jahr auf die 90€ obwohl ich beide Gegenstände ordnungsgemäß und pünktlich angegeben habe...

    Pumphut hat sicher recht mit "Lehrgeld"....😬... zum Glück ein überschaubarer Betrag.

    Die Vermieterin nutzt hier in meinen Augen ihre Position einfach nur aus...

    C.

    Hallo!

    Ich habe kürzlich mein Mietverhältnis einer Wohnung beendet, soweit so gut.

    Für die Tiefgarage musste ich bei Einzug bei meiner Vermieterin 2 Kautionen auf ein gesondertes Konto überweisen :

    1x Schlüssel für TG-Tor (45€)

    1x RFID Karte für Wallbox E-Auto (45€)

    Beides habe ich bei Abnahme der Wohnung durch die Vermieterin vorgelegt.

    Die Vermieterin verweigert nun die Auszahlung dieser beiden Kautionen mit Verweis auf vermutete Nachzahlungen für Strom der Wallbox.

    Im Gegensatz zur Wohnungskaution, die ja für NK Nachzahlungen zumindest teilweise zurück behalten werden kann, liegt der Fall hier meines Erachtens anders, da es sachbezogene Kautionen für Schlüssel und RFID-Karte sind (für Beschädigung oder Verlust) und keine "Tiefgaragen-Mietkaution"...

    Muss mir die Vermieterin die beiden Kautionen auszahlen, oder kann sie diese auch für vermutete Stromkostennachzahlungen einbehalten?

    Zu erwähnen ist noch, dass Wohnung und Tiefgarage (inkl. Wallbox mit mtl. Abschlagszahlungen für Ladestrom an die Vermieterin) getrennte Mietverträge sind.

    Danke im Voraus!

    C.