Beiträge von tina.b.

    aber ist hier nicht explizit gesagt, dass sich die rentenrechtliche Situation deutlich verändert hat (zwischen Unterschrift ATZ und Ende ATZ)?

    Es gibt aber auch noch eine Anweisung an die Arbeitsämter bzgl wichtiger Gründe, einen Sperrsachverhalt zu vermeiden und da ist dann unter anderem genannt:

    "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    r) der Arbeitnehmer sein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat. Hierfür ist erforderlich, dass er im Zeitpunkt der Vereinbarung, gestützt auf objektive Umstände, beabsichtigt hat, nahtlos nach der Freistellungsphase der Altersteilzeit aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Objektive Anhaltspunkte für eine solche Absicht sind insbesondere dann gegeben, wenn dieser die tatsächlich vorhandene Möglichkeit der Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Rente mit Bezug zu etwaigen damit verbundenen Abschlägen abgeklärt oder vor Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung Informationen, insbesondere bei sachkundigen Stellen, zum Rentenbezug ab diesem Zeitpunkt eingeholt hat. Einem Verhalten nach Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung kommt für die Beurteilung des wichtigen Grundes keine Bedeutung mehr zu."

    Dh eine Rentenauskunft vor Unterschrift ATZ sollte hier eigentlich ausreichend sein....

    Hallo, ich bin hier neu in der Runde und habe dazu die Frage, ob ich nach der ATZ (Beendigung passiv in 09/2028 mit 64 J., 9 Mon) ALG mit oder ohne Speerfrist erhalten kann?:

    - Ich hatte vor Unterzeichnung der ATZ bei DRV eine Berechnung zur Rentenminderung beantragt. Ist das ein Grund für eine Sperre?

    - Ich habe 2024 einen ATZ-Vertrag unterzeichnet in der steht "ATZ-Vertrag wird zur Förderung eines gleitenden Übergangs von älteren AN in den Ruhestand vereinbart..." Ist das ein Grund, dass AA ein das ALG verweigert oder zumindest sperrt?