Beiträge von Bennu

    Hallo,

    Seit 01.01.2023 beziehe ich ein vorgezogenes Altersruhegeld (63 Jahre) und habe Ansprüche auf Ruhegeld gegenüber meinem Arbeitgeber.

    Aufgrund von Hinzuverdienst kürzt mein alter Arbeitgeber das Ruhegeld auf NULL; basierend auf einem alten Tarifvertrag aus den 80ern,

    Das wäre doch für den Arbeitsmarkt und das Fachkräfteproblem ein absoluter Anachronismus.

    Hat hierzu jemand Erfahrungen, Quellen oder Hinweise ?

    Vielen Dank

    Uwe B. {Klarname vom Mod gekürzt}