Alles anzeigenIch vermute, das Gericht wird das Gutachten zunächst an die beklagte Krankenkasse mit der Bitte um Stellungnahme weiterleiten.
Danach gibt es im Prinzip verschiedene Möglichkeiten:
- die Beklagte akzeptiert das Gutachten und zahlt freiwillig (= schnellste Variante),
- die Beklagte akzeptiert es nicht und es ergeht daraufhin entweder ein Urteil oder ein Beschluss zur Fortsetzung der Beweisaufnahme,
- oder aber die Beklagte oder das Gericht selbst schlagen einen Vergleich vor, den Du wiederum annehmen oder ablehnen kannst.
Ich drücke die Daumen!
Hallo Wanderlust,
In dem Gutachten steht noch folgendes:
Gutachten von 02.24 wird nicht bestätigt und ein höherer Pflegegrad bestand seit dem, da steht aber auch dass der höhere Pflegegrad laut Gutachter seit 10.23 bestehen müsste.
Wie kann man das jetzt verstehen?
Vielen Dank