Beiträge von CharlieMunger

    Hallo Forum,

    ich versuche gerade zu verstehen, wie man mit einem bestehenden Depot aus irischen UCITS-ETFs umgeht, wenn man später von Deutschland in die USA auswandern möchte. Die Wegzugsbesteuerung bei Investitionen von mehr als €500k ist mir bewusst, aber ggf. leicht zu umgehen. Man kann z.B. das €500k Limit mehrfach für verschiedene ETFs auf denselben Index nutzen.

    Viele der in Deutschland üblichen ETFs sind ja beispielsweise in Irland domiziliert. Nach meinem Verständnis werden solche ETFs für einen US-Steuerresidenten als PFICs (Passive Foreign Investment Companies) deklariert und dadurch steuerlich sehr unattraktiv.

    Meine Frage ist deshalb:

    Was passiert, wenn man die deutschen UCITS-ETFs nicht erst als US-Steuerresident verkauft, sondern bereits nach dem Wegzug aus Deutschland, aber noch bevor man für US-Steuerzwecke Resident wird?

    Ich bin dabei insbesondere über folgende Überlegung gestolpert:

    • Man beendet zunächst seine deutsche Steueransässigkeit
    • Man hält sich anschließend bereits in den USA auf, ist aber noch kein US tax resident
    • In dieser Phase verkauft man die irischen UCITS-ETFs (steuerfrei???)
    • Anschließend investiert man das Geld in US-domiciled ETFs bzw. andere US-kompatible Anlagen
    • Erst später beginnt die US-Steuerresidenz

    Die Frage wäre dann:

    Wäre ein solcher Verkauf weder in Deutschland noch in den USA steuerpflichtig?

    Die US-Regeln für Nonresident Aliens scheinen Kapitalgewinne unter bestimmten Voraussetzungen anders zu behandeln als bei US-Residents, insbesondere bei weniger als 183 Tagen US-Aufenthalt. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass die PFIC-Regeln grundsätzlich an den Status als U.S. person anknüpfen.

    Ich finde aber bisher keine wirklich eindeutige Quelle, die genau folgendes Szenario bestätigt:

    Deutscher Steuerresident → deutscher Wohnsitz wird beendet → Aufenthalt in den USA als US-Nonresident → Verkauf von irischen UCITS-ETFs → kein PFIC-Regime und keine US-Kapitalertragsteuer.

    Mir ist insbesondere nicht klar, wann bei einem solchen Ablauf genau die Residency Starting Date liegt und ob der Verkauf tatsächlich außerhalb des PFIC-Regimes liegt.

    Hat jemand dazu belastbare Quellen oder praktische Erfahrungen? Ideal wären Aussagen direkt aus IRS-/Treasury-Regeln oder von US-Steuerberatern, die genau diesen Fall behandeln.


    Alternative: über die Schweiz

    Ich bin außerdem auf eine zweite mögliche Gestaltung gestoßen, die mir zunächst etwas klarer erscheint:

    Deutschland → Schweiz → Verkauf der UCITS-ETFs → USA

    Die Überlegung wäre:

    1. Deutschland verlassen und Schweizer Steueransässigkeit begründen
    2. Die bestehenden irischen UCITS-ETFs während der Schweizer Steueransässigkeit verkaufen
    3. Private Kapitalgewinne aus Wertschriften sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, sofern man nicht als gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler eingestuft wird
    4. Anschließend das Vermögen in US-domiciled ETFs bzw. andere für einen späteren US-Umzug geeignete Anlagen investieren
    5. Erst danach in die USA ziehen bzw. US-Steuerresident werden

    Auch hier wäre meine Frage:

    Ist das tatsächlich eine praktikable Möglichkeit, ein bestehendes UCITS-Depot vor einer späteren US-Steuerresidenz ohne deutsche/US-Kapitalertragsteuer zu liquidieren?

    Insbesondere würde mich interessieren, ob es bei der Kette

    Deutschland → Schweiz → Verkauf → USA

    Mir geht es ausdrücklich nicht darum, eine konkrete Gestaltungsempfehlung zu geben, sondern darum zu verstehen, ob diese beiden theoretischen Wege überhaupt funktionieren und ob es dazu belastbare Quellen bzw. Erfahrungsberichte gibt.

    Bin für Hinweise auf Quellen, Steuerberater-Beiträge oder konkrete Forenthreads dankbar.

    Mit besten Grüßen

    CharlieMunger

    Hallo Forum,

    mich interessiert eure Einschätzung zu folgender Thematik, die für viele junge Menschen mit ETFs perspektivisch relevant werden könnte.

    Mit der Steuer auf die Vorabpauschale werden fiktive Dividendenausschüttungen thesaurierender Fonds besteuert, wodurch der Zinseszinseffekt beeinträchtigt wird. Damit eine Steuer anfällt, muss (1) der Wert des Fonds im betrachteten Kalenderjahr gestiegen sein und (2) der Basiszins positiv sein. Folgendes Beispiel zeigt, dass sich diese Steuer über einen langfristigen Anlagehorizont zu einer hohen Summe aufaddiert, wenn man einen konstanten Zins und einen konstanten Wertzuwachs des Fonds über einen langen Investitionszeitraum (z.B. 40 Jahre) annimmt (unter der Annahme, dass es die Steuer in 40 Jahren noch gibt).

    Man investiert 100.000€ in einen solchen Fonds, welcher über die nächsten 40 Jahre in jedem Jahr eine Rendite von 7% erwirtschaftet. Dabei bleibt der Zinssatz konstant bei 2%. Die Anteile haben am Ende des Zeitraums einen Wert von fast 1.500.000€ und die Summe an Steuern auf die Vorabpauschale beträgt ca. 50.000€. Wenn man diese Steuerzahlungen mit dem konstanten Zins von 2% abzinst, sind diese 50.000€ heute ca. 32.000€ wert. In diesem Beispiel vereinnahmt die Steuer auf die Vorabpauschale jedes Jahr 0,26% (!) des gesamten Investitionsvermögens.

    Dieses Szenario ist natürlich stark vereinfacht und unrealistisch. Wenn der Aktienmarkt in einem Kalenderjahr nicht steigt und/oder der Basiszins nicht positiv ist, fällt in entsprechendem Jahr keine Steuer auf die Vorabpauschale an. Außerdem fällt unter Konstanthaltung des Zinses und der Rendite die in Summe gezahlte Steuer bei längerem Anlagehorizont und/oder höherem Investment (deutlich) höher aus als in diesem Beispiel.

    Der Gesetzgeber sieht vor, dass die gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale mit der Kapitalertragsteuer beim Verkauf der Anteile verrechnet wird. Was passiert nun, wenn man vor dem Verkauf der Anteile auswandert und diese somit nicht in Deutschland versteuert?

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Steuer auf die Vorabpauschale in diesem Fall einbehalten und somit zu einer de facto präventiven Wegzugsbesteuerung wird. Entweder man veräußert die Anteile in Deutschland und zahlt hier die dafür anfallenden Steuern mit Abzug der bereits geleisteten Steuer auf die Vorabpauschale oder der gesamte angesammelte „Steuerkredit“ durch die Vorabpauschale verfällt und wird damit wertlos. Damit vermindert sich der Anreiz auszuwandern nicht linear, sondern immer stärker mit zunehmendem Anlagehorizont, da die Steuer auf die Vorabpauschale (bei konstantem Wertzuwachs und Zins) im Laufe der Zeit immer höher ausfällt. Aus Sicht des deutschen Staates ist es natürlich nachvollziehbar, einen Wegzug mit zunehmender Wertsteigerung der Anteile im Laufe der Zeit immer unattraktiver zu gestalten.

    Aus zwei Gründen glaube ich, dass der langfristige Effekt der Vorabpauschale von vielen Anlegern aktuell noch unterschätzt wird.

    (1) Obwohl die Vorabpauschale 2018 mit der Investmentsteuerreform eingeführt wurde, hat sie aufgrund der Negativzinsen erst im Januar 2024 erstmalig Anwendung gefunden.

    (2) Es dauert einige Jahre bzw. Jahrzehnte bis die Steuer richtig spürbare Auswirkungen hat und das Investieren in Indexfonds ist in Deutschland erst seit Kurzem in der breiten Bevölkerung angekommen.

    Das bedeutet, dass aktuell nur sehr wenige Menschen bedeutende Summen an Steuern auf die Vorabpauschale geleistet haben bzw. einen hohen Steuerkredit haben. Von diesen wenigen Personen sind vermutlich wenige in 2024/2025 ausgewandert (vielleicht niemand?). Diesen Fall wird es in Zukunft jedoch mit Sicherheit geben und wahrscheinlich werden Gerichte darüber entscheiden, ob ein (sehr hoher) Steuerkredit bei Wegzug ersatzlos gestrichen werden kann.

    Vielen Dank für eure Meinung zu dem Thema.

    Mit besten Grüßen

    CharlieMunger