Hallo Forum,
ich versuche gerade zu verstehen, wie man mit einem bestehenden Depot aus irischen UCITS-ETFs umgeht, wenn man später von Deutschland in die USA auswandern möchte. Die Wegzugsbesteuerung bei Investitionen von mehr als €500k ist mir bewusst, aber ggf. leicht zu umgehen. Man kann z.B. das €500k Limit mehrfach für verschiedene ETFs auf denselben Index nutzen.
Viele der in Deutschland üblichen ETFs sind ja beispielsweise in Irland domiziliert. Nach meinem Verständnis werden solche ETFs für einen US-Steuerresidenten als PFICs (Passive Foreign Investment Companies) deklariert und dadurch steuerlich sehr unattraktiv.
Meine Frage ist deshalb:
Was passiert, wenn man die deutschen UCITS-ETFs nicht erst als US-Steuerresident verkauft, sondern bereits nach dem Wegzug aus Deutschland, aber noch bevor man für US-Steuerzwecke Resident wird?
Ich bin dabei insbesondere über folgende Überlegung gestolpert:
- Man beendet zunächst seine deutsche Steueransässigkeit
- Man hält sich anschließend bereits in den USA auf, ist aber noch kein US tax resident
- In dieser Phase verkauft man die irischen UCITS-ETFs (steuerfrei???)
- Anschließend investiert man das Geld in US-domiciled ETFs bzw. andere US-kompatible Anlagen
- Erst später beginnt die US-Steuerresidenz
Die Frage wäre dann:
Wäre ein solcher Verkauf weder in Deutschland noch in den USA steuerpflichtig?
Die US-Regeln für Nonresident Aliens scheinen Kapitalgewinne unter bestimmten Voraussetzungen anders zu behandeln als bei US-Residents, insbesondere bei weniger als 183 Tagen US-Aufenthalt. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass die PFIC-Regeln grundsätzlich an den Status als U.S. person anknüpfen.
Ich finde aber bisher keine wirklich eindeutige Quelle, die genau folgendes Szenario bestätigt:
Deutscher Steuerresident → deutscher Wohnsitz wird beendet → Aufenthalt in den USA als US-Nonresident → Verkauf von irischen UCITS-ETFs → kein PFIC-Regime und keine US-Kapitalertragsteuer.
Mir ist insbesondere nicht klar, wann bei einem solchen Ablauf genau die Residency Starting Date liegt und ob der Verkauf tatsächlich außerhalb des PFIC-Regimes liegt.
Hat jemand dazu belastbare Quellen oder praktische Erfahrungen? Ideal wären Aussagen direkt aus IRS-/Treasury-Regeln oder von US-Steuerberatern, die genau diesen Fall behandeln.
Alternative: über die Schweiz
Ich bin außerdem auf eine zweite mögliche Gestaltung gestoßen, die mir zunächst etwas klarer erscheint:
Deutschland → Schweiz → Verkauf der UCITS-ETFs → USA
Die Überlegung wäre:
- Deutschland verlassen und Schweizer Steueransässigkeit begründen
- Die bestehenden irischen UCITS-ETFs während der Schweizer Steueransässigkeit verkaufen
- Private Kapitalgewinne aus Wertschriften sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, sofern man nicht als gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler eingestuft wird
- Anschließend das Vermögen in US-domiciled ETFs bzw. andere für einen späteren US-Umzug geeignete Anlagen investieren
- Erst danach in die USA ziehen bzw. US-Steuerresident werden
Auch hier wäre meine Frage:
Ist das tatsächlich eine praktikable Möglichkeit, ein bestehendes UCITS-Depot vor einer späteren US-Steuerresidenz ohne deutsche/US-Kapitalertragsteuer zu liquidieren?
Insbesondere würde mich interessieren, ob es bei der Kette
Deutschland → Schweiz → Verkauf → USA
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, eine konkrete Gestaltungsempfehlung zu geben, sondern darum zu verstehen, ob diese beiden theoretischen Wege überhaupt funktionieren und ob es dazu belastbare Quellen bzw. Erfahrungsberichte gibt.
Bin für Hinweise auf Quellen, Steuerberater-Beiträge oder konkrete Forenthreads dankbar.
Mit besten Grüßen
CharlieMunger