Hallo, ich bin seit über 20 Jahren privat krankenversichert und habe seitdem auch eine private Krankentagegeldversicherung zur Absicherung im längeren Krankheitsfall abgeschlossen. Mein Arbeitgeber hat bislang anstandslos den Beitrag zur Tagegeldversicherung bezuschusst. Nun weigert er sich plötzlich und verweist auf eine fehlende gesetzliche Grundlage. Hat er da Recht? Oder muss eine private KTV hälftig von ihm übernommen werden? Der gesetzliche Höchstbetrag seines Gesamtzuschusses ist nicht überschritten.