Danke euch für den Input!
Beiträge von esstee
-
-
Erste Tätigkeitsstätte ist laut Arbeitsvertrag Hamburg
Verkehrsmittel teils Auto, teils Flugzeug. Von den reinen Fahrtkosten ohne Hotelübernachtungen komme ich günstiger mit der Pauschale (sind ja weitestgehend 38c nicht 30c) als die tatsächlichen Kosten anzusetzen
-
Hi Forum,
ich wohne in Süddeutschland, arbeite weitestgehend aus dem Homeoffice, bin formell aber in Hamburg angestellt.
Im letzten Jahr war ich 4x in Hamburg im Büro, für insgesamt 12 Tage. Da der Arbeitsweg Privatsache ist, kann ich hierfür ja die Entfernungspauschale ansetzen. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies dann nur 4x möglich ist und nicht 12x (da ich natürlich je Aufenthalt nur einmal hin- und zurückgefahren bin)?
Alternativ: die tatsächlichen Anreisekosten sowie Hotelübernachtungen kann ich vermutlich nicht als Dienstreisekosten absetzen, da ich ja formal nicht auf Dienstreise bin, sondern zur ersten Tätigkeitsstätte fahre?
Danke schonmal!
-
Hi
bitte nicht steinigen - ich mache das erste mal eine Steuererklärung als Vermieter, da meine Frau eine kleine Wohnung von ihren Eltern übertragen bekommen hat. Ich nutze Wiso Steuer.
Habe verstanden, es zählen gemäß Zuflussprinzip die Zahlungen die 2024 faktisch auf dem Konto ein/ausgegangen sind.
Ich setze also auf der Einnahmenseite die Mieteinnahmen (KM und NK) des Jahres 2024 an. So weit, so klar.
Jetzt ist auf der Ausgabenseite monatlich ein fester Betrag an die Verwaltung gegangen, in dem umlagefähige Betriebskosten, nicht umlagefähige Betriebskosten, Verwaltungsgebühren und Zuführung/Abfluss für die Rücklage enthalten sind. Sagen wir vereinfachend 1000€ im Jahr.
Für die Steuer muss ich das ja scheinbar auseinanderdividieren, und z.B. Rücklagenzufuhr rausrechnen. Dazu benötige ich die Abrechnung der Verwaltung, die ich jetzt in 2025 erhalten habe. Diese ergibt eine Nachberechnung, sprich die Summe der einzelnen oben genannten Positionen ist höher als die 2024 faktisch gezahlten Beträge, sagen wir 1.200€. Wenn ich die Werte in der Steuererklärung also korrekt beziffere, habe ich 200€ höhere Ausgaben, die aber erst 2025 gezahlen werden -> dürfte ich also jetzt nach Zuflussprinzip eigentlich gar nicht in der Steuer 2024 angeben.
Ich bin lost .... was muss ich denn jetzt für 2024 angeben? Die 1.200? Weil die 1.000 kann ich ja gar nicht runterbrechen ohne auf 1.200 zu kommen. Oder sehe ich das irgendwie zu kompliziert...?
Danke!