Beiträge von underdog77

    Unsere WEG hat ebenfalls dem Balkonkraftwerk zugestimmt (nicht verboten), aber sehr erschwerende Auflagen gemacht: Nicht am Geländer, nur an der Außenwand oder Garagendach, fachmännische Installation, etc.

    Dürfen solche Auflagen gemacht werden?

    Kennt jemand Gerichtsurteile dazu?