Die Sparkasse hat für den ersten Monat der Vertragslaufzeit aus dem Vertragszins von 4,0 % und dem Referenzzins aus dem Vormonat mit 4,79 % den Quotienten 0,83507 ermittelt und wendet diesen für die Ermittlung aller Nominalzinssätze an. Somit werden jeweils für die Zinsberechnung 83,507 % des Referenzinssatzes angesetzt. Liegt der Referenzzinssatz z. B. bei 4,12 % wird ein Nominalzinssatz von 3,44 % für die Zinsermittlung genutzt. So wird für jeden Monat ein neuer Nominalzinssatz ermittelt. Die Differenz zwischen dem so ermittelten Kontostand und dem alten Kontostand wird als Zinsnachzahlung von der Sparkasse angeboten. Die Berechnung in sich ist schlüssig und korrekt, nur ist Vorgehensweise so auch richtig?