Beiträge von forenteilnehmer

    Zählt Bonuszins zum Guthaben für eine Vollansparung?

    Dass bestimmte Bausparkassen bei Vollansparung des Vertrages kündigen, ist bekannt. Ungeklärt war bisher (lt. Finanztest), ob auch der Bonuszins in die Berechnung der Vollansparung eingeht. Die BHW Bausparkasse behauptet, dies sei rechtmäßig und kündigt diese Verträge..


    Die BHW kündigen die Verträge so oder so. Bei mir ist der Vetrag auch mit Bonus nicht voll bespart und trotzdem gekündigt. Wenn die BHW diesen "Trick" hilfsweise vorbringt und sie erfolgreich gegen dieses Argument vorgehen ist ihnen trotzdem nicht abschließend geholfen.
    Da sie den Bonus erst bei Darlehensverzicht bekommen kann er auch vorher nicht hinzugerechnet werden, aber meine "Rechtsmeinung" zählt ja leider nicht 8) .

    MfG
    forenteilnehmer

    Ok, danke, wieder etwas dazugelernt, obwohl der Scheck eher eine aussterbende Art ist....
    Der Barscheck könnte also von BHW-Mitarbeitern selbst eingelöst werden. Dann haben sie ne Menge Geld und wären einen lästigen Kunden los. Keine Zeugen. Keine Beweise. Zuzutrauen wäre es denen......

    Bleibt trotzdem das Problem der unverzinsten Guthaben. Wer hat einen Vorschlag für den Königsweg? Mein Anwalt ist diesbezüglich etwas schmallippig geworden :/ .

    MfG
    forenteilnehmer

    Ich hab es nicht so mit Schecks, daher die Frage: wo ist der Unterschied zwischen Bar- und Verrechnungsscheck und wie wirkt sich das auf "unsere" Fallkonstellationen aus?
    Und wie sehr ihr die Chancsen/Risiken beim "Zwischenparken" der Bausspargelder? Die Geldannahme könnte "gegen und verwendet werden" und Schwierigkeiten in einem Prozess machen. Die BHW könnte sagen: Durch die Geldannahme kann sie den Vertrag nicht mehr in den alten Stand versetzen, da das Geld nun anders (geringer verzinst) angelegt (oder als Kredit ausgereicht) werden muss.
    Der entstandene Schaden ist auch für den BHW-Kunden schwieriger zu beziffern, auch weil das jetzige Zwischenparkkonto oder das Bausparkonto einen Freistellungsauftrag hat/hatte und das jeweils andere etwa nicht......

    MfG
    forenteilnehmer

    Sorry habe gesehen, dass ich mich geirrt habe, die Tarife scheinen doch identisch...leider lässt das Forum keine Korrektur zu... ;( .
    Zusatzfrage: wenn man nicht direkt Online abschliesst, sondern beim Interrisk-Vermittler, kann man dann noch individuelle Abreden fixieren? Z.B. welche unbebauten Grundstücke eingeschlossen sein sollen oder was als "gemeinsamer Haushalt" gelten kann?

    MfG
    forenteilnehmer

    Unterschiedliche Tarife für die gleiche Versicherung?

    Ich benötige zum 01.01.2016 eine Anschlussversicherung für meine "alte" Privathaftpflicht, die keine zeitgemäßen Schadensabdeckungsprofile mehr hatte. In meinem Fall: habe ein fremdes Fahrrad gefahren und dieses Beschädigt. In meinen Tarif war das nicht eingeschlossen. So steht man nach 20 jahren Prämienzahlen wie ein Idiot da....
    Die Interrisk scheint ein interessantes Angebot abzugeben. Nur: warum kostet der 50Mio. XXL Single bei Mr. Money 72,29€ und bei der Interrisk direkt 96,39€? Bekommt Mr. Money einen Vermittlerrabat den er weitergibt oder ist es ein speziell "abgespeckter" Tarif??

    Ich bin es leid, mich dafür zu rechtfertigen wann und ob ich die Bauspaarsumme für "wohnwirtschaftliche Zecke" nutzen werde. Der BHW-Vertreter wußte, das die Summe für Renovierungsmaßnahmen (Dach, Heizung Fassade,..) bei einer älteren Bestandsimmobilie bestimmt sein soll. Hier wurde der BSV gewählt weil ein flexibler Auszahlungstermin (dann wenn das Geld wirklich für die Maßnahmen gebraucht wird) möglich ist. Zusätzlich hat der Berater noch erwähnt, wenn das Geld nicht benötigt würde, könnte man ja noch eine "Weltreise" machen. Der Vertrag wurde also explizit durch Mitarbeiter der BHW als Geldanlage angepriesen. Die BHW wurde nicht gegen ihren Willen gezwungen den Vertrag einzugehen. Auch lag die Ausgestalltung der Konditionen vollständig auf Seiten der BHW.
    Wenn also durch mich (oder uns Betroffenen) das Kollektiv gefährdet ist, hat die BHW nicht solide gewirtschaftet und macht sich vielleicht schon der Insolvenzverschleppung schuldig. Sollte die BHW insolvent gehen wird uns Frau Merkel eben bis 100.000 € entschädigen müssen, so wie es in der EU Brauch ist. Vielleicht sollte auch die BAFIN zukünftig mal rechtzeitig ihrer Aufsichtsflicht nachkommen...

    @Paul Beck
    vielleicht verraten sie uns auch noch den Grund für die Teilnahme an diesem Thread, der überwiegend für die hilfreiche Diskussion unter Geschädigten ist. Sind sie auch BHW-Geschädigter? Sind sie Jurist? Oder ein Bausparkassen-Troll (BHW-Mitarbeiter). Das wäre sehr hilfreich für die Einordnung ihrer Beiträge, die sich im Tenor ja auch schon "unerklärlicherweise" gewandelt haben!?!?

    MfG
    forenteilnehmer

    Wie oben schon erwähnt ist das KK-Konto ja kein "normales" deutsches Konto sondern ein VISA-Kreditkarten-"Tagesgeldkonto", dass scheinbar keine Echtzeitüberweisung innerhalb der DKB ermöglicht. Nach meiner Erfahrung wird diese interne Überweisung noch zum selben Tag gutgeschrieben (bei Überweisung bis 14:30 Uhr), die Anzeige erfolgt manchmal erst spät abends oder erst am nächsten Vormittag.
    Vor 3 Jahren haben Neukunden noch eine ITAN-Liste bekommen, die auch noch aktiv ist. Kann jetzt (als Neukunde) nur noch per TAN-Generator überweisen?

    MfG
    forenteilnehmer

    Wobei die Gefahr hauptsächlich durch das "Kapern" der Handy-SIM-Karte entsteht. Die Gefahr wird also eher durch die Wahl des Mobilfunkanbieters verursacht als durch Moneyou. Immerhin versendet Moneyou auf Wunsch eine Email, wenn eine (auch unautorisierte) Abbuchung vorgenommen wird!
    Außerdem muß vorher auch noch das Gegenkonto geändert werden. Ob dies auch per Email gemeldet wird habe ich nicht getestet/nachgefragt.....

    MfG
    forenteilnehmer

    @Franziska

    Danke für so ein schönes Urteil zum Wochenende :thumbup: . Das nenne ich eine ordentliche Begründung, warum die Massenkündigungen Unrecht sind (siehe auch Begründung des LG Ludwigsburg, weiter oben im Thread)! Leider gibt es wohl ein Süd-Nord-Gefälle bei den Landgerichtsurteilen. Im Norden haben die Richter eine andere Rechtsauffassung :thumbdown: . Da werden wir wohl durch die Instanzen müssen, es seid denn, der BGH macht dem Spuk endlich ein Ende.

    MfG
    forenteilnehmer

    @fuzzy745

    Danke für die Korrektur meines Gedankenganges, ich bin wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass "Besserverdienende" Kapitalerträge inzwischen mit ihrem tatsächlichen (höheren) Steuersatz versteuern müssen ;( .

    Bei mir hat das BHW aber auch weit vor erreichen der (rel. hohen) Baussparsumme (mit oder ohne Bonus) den "Hahn abgedreht".

    Am "rechtlich einwandfreihesten" (und natürlich für uns am Besten) finde ich noch die Betrachtung des Ludwigsburger Amtsgerichtes und hoffe, dass sich diese Ansicht am Ende (bis zum BGH??) durchsetzt...../Traummodus aus :saint: .

    MfG
    Forenteilnehmer

    Da hat das LG Hannover seinem schlechten Ruf wieder alle Ehre gemacht. Wohl dem, der in Ludwigsburg (B-W) klagen kann, siehe den Link oben (Danke NoWay). Ein Urteil und eine Super-Begründung, wie wir "Hannoveraner" sie wohl erst vom BGH erwarten können. Glücklich wer die folgenden Instanzen nervlich und finanziell durchhält, bzw. wessen Rechtschutzversicherung sich in den höheren Instanzen nicht auch noch querstellt.
    Zum Artikel von RAin Dr. Yilderim (Danke Bausparfuchs:( Die Einrechnung des Bonus(es) mag man aus Juristensicht so begründen können, sie hat aber ein praktisches Problem und nicht nur deswegen teile ich sie nicht. Die Bausparkasse kennt meinen persönlichen Steuersatz nicht und zieht so pauschal 25,X% Kapitalertragssteuer (+Soli, +Kirche) vom Bonus ab. Daher kann eine Bausparkasse in vielen Fällen nicht wissen ob "nach Steuererklärung" die angesparte Summe + Bonus tatsächlich die Bausparsumme erreicht. Auch wenn dieser Fall überwiegend "Besserverdienende" (Steuersatz oberhalb 25,X%) trifft, zeigt es doch dass eine Zurechnung des Bonus wenig praxisgerecht ist!

    MfG
    forenteilnehmer

    @Resttechniker

    Viel Glück (und hoffentlich "Könne" deines Anwalts) für das Urteil!
    Die beiden verlinkten Urteile weiter oben, waren ja nicht so positiv.......... :(
    Da mein Anwalt gerade auch die Klage "für Hannover" vorbereitet ein paar Fragen:
    -Wie lange hat es von der Klageeinreichung bis zur Verhandlung gedauert?
    -Warst du bei der Verhandlung dabei und wie war dann "der Eindruck" vom ganzen "Vorgang".
    -Bist du (und/oder deine Rechtsschutzversicherung) bereit, im Fall der Fälle, die nächste Instanz "anzurufen"?

    Woll´n wa aber erstmal hoffen, dass das nicht nötig wird... :thumbup:

    MfG
    forenteilnehmer

    @Bausparfuchs

    Danke für die Links, das sind ja mal richtig schlechte Nachrichten :( .
    Dann kann man nur hoffen, dass einige die Kraft (und das Geld) für die nächste Instanz haben. Für meinen Prozess vor dem selben Gericht sehe ich bei einer solchen pauschalen "Begründung" auch schwarz, owohl einige Parameter anders gelagert sind. Meiner Meinung hat das Gericht die Betrachtung zu sehr auf den § 489.1.2 verengt, ohne auf das Gesamtkonstrukt "Bausparvertrag" einzugehen: es ist nicht nur (wenn überhaupt) ein "Darlehen" an die BHW, man kauft auch die Option mit, jederzeit ein Bauspardarlehen zu bekommen....