Ich bin es leid, mich dafür zu rechtfertigen wann und ob ich die Bauspaarsumme für "wohnwirtschaftliche Zecke" nutzen werde. Der BHW-Vertreter wußte, das die Summe für Renovierungsmaßnahmen (Dach, Heizung Fassade,..) bei einer älteren Bestandsimmobilie bestimmt sein soll. Hier wurde der BSV gewählt weil ein flexibler Auszahlungstermin (dann wenn das Geld wirklich für die Maßnahmen gebraucht wird) möglich ist. Zusätzlich hat der Berater noch erwähnt, wenn das Geld nicht benötigt würde, könnte man ja noch eine "Weltreise" machen. Der Vertrag wurde also explizit durch Mitarbeiter der BHW als Geldanlage angepriesen. Die BHW wurde nicht gegen ihren Willen gezwungen den Vertrag einzugehen. Auch lag die Ausgestalltung der Konditionen vollständig auf Seiten der BHW.
Wenn also durch mich (oder uns Betroffenen) das Kollektiv gefährdet ist, hat die BHW nicht solide gewirtschaftet und macht sich vielleicht schon der Insolvenzverschleppung schuldig. Sollte die BHW insolvent gehen wird uns Frau Merkel eben bis 100.000 € entschädigen müssen, so wie es in der EU Brauch ist. Vielleicht sollte auch die BAFIN zukünftig mal rechtzeitig ihrer Aufsichtsflicht nachkommen...
@Paul Beck
vielleicht verraten sie uns auch noch den Grund für die Teilnahme an diesem Thread, der überwiegend für die hilfreiche Diskussion unter Geschädigten ist. Sind sie auch BHW-Geschädigter? Sind sie Jurist? Oder ein Bausparkassen-Troll (BHW-Mitarbeiter). Das wäre sehr hilfreich für die Einordnung ihrer Beiträge, die sich im Tenor ja auch schon "unerklärlicherweise" gewandelt haben!?!?
MfG
forenteilnehmer