Beiträge von forenteilnehmer

    @Daniel

    Zum Finanztip-Artikel "Günstig Bundesliga schauen" Abschnitt "Bundesliga live im Radio" ist noch hinzuzufügen, dass die Bundesliga auch von Sport1.fm im DAB+-Programm von Radio energy (nahezu) bundesweit auf VHF-DAB-Kanal 5c (also nicht über UKW!!!) übertragen wird. Die Übertragung ist kostenlos und ersetzt die früheren Bundesliga-Kanäle von "Radio 90elf" (bis Juni 2013). Benötigt wird ein DAB+ fähiges Radiogerät (ab ca. 30€). siehe auch Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Energy_DAB%2B

    MfG
    forenteilnehmer

    Vielen Dank, für den wahrscheinlich "wertvollen" Hinweis zum Zinssatzwechsels (statt Darlehensverzichts)!
    Bei mir ist die Konstellation leider etwas komplizierter: der Ursprungsvertrag datiert schon aus 1988 und ist zweimal "umgestellt" (erhöht) worden. Keine Ahnung welche ABB dann gelten. Zudem hat mein Anwalt alle Unterlagen (und ist im Moment schwer zu erreichen). Wenn ich nichts Gegenteiliges von meinem Anwalt höre, werde ich wohl noch heute "hilfsweise" einen "Zinssatzwechsel" beantragen und eine Neuberechnung fordern und darauf hinweisen, dass ich den Scheck bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht einlösen werde. Ist dafür mit einem Fax die Form gewahrt? Oder reicht vielleicht auch eine Email?
    Nochmal zur Zinsumstellung, wie wird genau gerechnet? Bekommt man ein Hundertstel (wegen 1% höherer Zinsen) des jeweiligen Vorjahressaldos zusätzlich? Wird ein nachträglicher Zinseszinseffekt berücksichtigt?

    MfG
    forenteilnehmer

    An Alle, die auch die (neuerliche) Vertragsauflösung mit abschließendem Kontoauszug bekommen haben:

    Ist die Bonusverzinsung (wie scheinbar bei "holzwurm") mit als Buchungstextzeile aufgeführt? Bei mir fehlt diese Zeile, obwohl ich auch einen Bonus in Aussicht gestellt bekommen habe, 4% statt 3%.
    Oder bekomme ich keinen Bonus, weil ich vor deren Kündigung nicht "aktiv" auf das Darlehen verzichtet habe? Das wäre ja ein Klopfer noch oben drauf.... ;(

    MfG
    forenteilnehmer

    Ich habe in 6 Monaten Recherche noch nix von einer sinnvollen Aktion (für den Sparer) durch den Ombudsmann gehört. Die Situation ist viel zu heikel für die. Sollte er pro Sparer entscheiden kann er wohl morgen schon zum Arbeitsamt gehen. Das System stößt hier an seine Grenzen!

    Ich halte den Umweg über den Ombudsmann für Zeitverschwendung. Wenn überhaupt, hilft nur ein guter Anwalt in Verbindung mit einem "anständigen" Richter....

    Ich befürchte die Erklärung "sie können den Verttrag bis zu Ende führen" ist genau so viel Wert, wie die Bestimmungen des Baussparvertrages selber. So lange sich iher Vertragspartner an die Verabredungen hält ist alles gut (egal ob sie das Selbstverständliche nochmal schriftlich/mündlich bestätigt bekommen oder nicht). Sobald die Kasse mit Auszahlung "droht" hilft wohl nur ein kompetenter Rechtsanwalt weiter....
    Auf Einsicht, BAFIN oder Ombudsmänner sollte man da nicht mehr hoffen ;( .

    Hei Norddeutschländer!

    Hatte auch keine Ahnung wenn (mit welchen Spezialgebieten) ich nehmen sollte. Meine Rechtschutzversicherung hat mir dann einen (heimatnah, d.h. in Hannover) empfohlen. Den habe ich dann mangels bekannter Alternativen genommen (und war erstmal ganz zufrieden mit dem Erstkontakt). Was dabei heraus kommt weiß ich noch nicht. Der RA muß ja nun die Versicherung mit Hilfe seiner Chanceneinschätzung zur Kostenübernahme überzeugen.....wenn du eine hast, frag doch mal deine Versicherung.... 8)

    MfG
    forenteilnehmer

    Ich habe sogar mal festgestelllt, dass die Schufa registriert hat, dass ich mir Kontoeröffnungsunterlagen der DKB habe zuschicken/ausdrucken lassen ohne dann ein Konto zu eröffnen!! Insofern ist zu befürchten, das die Kreditanfragen auch registriert werden. Ein ARD-Verbrauchermagazin hat mal herausgefunden, dass dadurch auch die angebotenen Kreditzinsen steigen ;( .
    Möglicherweise ist auch ein Gesamt- oder TeilScore unter 99 bzw. 98 für manche Bank schon nicht mehr Kreditwürdig genug..... X( .

    Auch ich war inzwischen beim RA, der aber den Fall noch eingehend prüfen muß. Ist die Prüfung erfolgreich muß auch noch die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zusagen. Die Schwierigkeiten liegen hier auch im Detail, der Vertrag ist von 1988 und zwischendurch auch erhöht worden. Dummerweise liegen die alten ABB nicht mehr vor, bzw es muß auch geprüft werden ob bei der Erhöhung neue ABB vereinbart wurden. Auch mein RA sagte, dass eine Verhandlung (auch vor dem LG Hannover) erst weit (9-12 Monate Vorlaufzeit!) nach dem 01.07.2015 stattfinden würde, so ist erstmal wichtig, was mit dem Bausparguthaben nach diesem Termin geschieht. Nimmt man das Geld entgegen, wird die BHW sagen man hat der Kündigung durch die Entgegennahme zugestimmt. Es muß also mit der BHW zusammen ein Modus gefunden werden, wie/wo das Geld zwischenzeitlich verbleibt. All diese Widrigkeiten spielen der BHW natürlich in die Hände :thumbdown: .

    @nicora Mein RA hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Beschwerde bei der BAFIN. Gibt es hier eine PN-Funktion, wo wir die Daten "privat" austauschen könnten?

    @Resttechniker Dein Fall hat ja scheinbar viele Ähnlichkeiten. Vielleicht rückst du deine Vertragsnummer auch raus, dann kann die BAFIN nicht mehr sagen "es ist doch nur ein Einzelfall" :thumbup: .

    MfG
    Forenteilnehmer

    @LaNeuve
    Danke für den Link! Wenn ich den Suchbegriff eingebe, kann ich unter den Ergebnissen mit der Überschrift "LG Mainz 28.7.2014 - 5 O 1/14: Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen" nur "Schultheiß, WuB 2015, 139" auswählen und nicht " WM 2015, 181"??? Ist "Schultheiß, WuB 2015, 139" die Richtige Auswahl? Für 8,33€ frage ich lieber nochmal... :) .

    MfG
    forenteilnehmer

    @nicora
    Ok, verstehe. Ich bin genau so ein Fall (BHW kündigung nach §489 Abs.1 Nr. 2 BGB). Soll das heißen ich nenne dir meine Vertragsnummer und du reichst diese dann deiner Korrespondenz mit der BAFIN nach und die machen dann der BHW die Hölle heiß??
    Denn wenn im Baussparkassengesetz steht: ich bin der Baussparer, die sind die (potentiellen) Darlehesgeber, dann habe ich denen mit meinen Einzahlungen kein Darlehen gegeben. Schließlich hat die BHW mir auch keine Sicherheiten an deren Immobilie in Hameln gegeben 8) . Und ohne Sicherheiten würden ich der BHW kein Darlehen geben :thumbdown: .
    Weiterhin scheinen die ABB Tarif D vom 01.01.1995 auch keine Regelungen für eine Kündigung durch die BHW vorzusehen (III Änderungen des Baussparvertrages, §9 Kündigung). Hier wird nur von Kündigungsmöglichkeiten des Bausparers gesprochen. Eigentlich ein klarer Fall. Könnte man denken.
    Montag bin dann das erste mal persönlich beim RA und werde ihn dann Fragen ob es Gründe geben könnte die Vertragsnummer nicht an die BAFIN zu geben. Ansonsten wäre ich schon geneigt es zu tun :thumbup: .
    Abschließend: Der RA muß dann ja die Rechtschutzversicherung "überzeugen", dass der Fall nicht aussichtslos ist, daher wäre ich dankbar für die Nennung von "ähnlichen" Fällen die im Grundsatz mit einem Baussparerfreundlichen Tenor endeten.....

    MfG
    Forenteilnehmer

    Vielen Dank, nicora!

    Der Schriftverkehr enthält noch viele Sachverhalte und Ansatzpunkte die mir nicht bewusst waren. Da ich Montag den ersten Anwaltstermin habe, kann ich dem RA weitere Stichpunkte nennen, die meine (unsere :) ) Rechtsauffassung stützen. Die erste Einschätzung des RA war, ein Feststellungsklage zu erheben, dass der Vertrag ungekündigt weiter besteht, auch dank dir habe ich hoffentlich genug "Munition", sprich Argumente dafür :thumbup: .

    Bafin und Obudsleute haben sich wohl als "Rohrkrepierer" erwiesen, die mehr der Staatsräson dienen und somit lieber die Bausparer über die Klinge springen lassen als den Gewinn der Bausparkassen zu dämpfen X( .

    Eine Frage noch: warum will die Bafin die Vertragsnummer haben? Wollen die sich in den Vorgang einschalten? Warum willst du die Nummer dann nicht rausrücken?

    MfG
    der bausparende Forenteilnehmer

    @Daddy45

    Unter dem Thema "Günstiges EU-Roaming mit
    Eplus-Discountern" findest du einen Link zu einer Seite, die speziell
    auf die aktuellen Datenroaming-Tarife der deutschen Anbieter für den
    EU-Einsatz eingeht.
    Eine Alternative wäre eine SIM-Karte aus dem jeweiligen Urlaubsland, die wahrscheinlich bei sehr großen Datenmengen günstiger ist.

    @Henning

    Ich bin davon ausgegangen, das es um die "speziellen" Überweisungen zwischen Girokonto und KK geht, die ja den Kern des DKB-Privatkunden-Angebotes darstellen und alle Kunden betreffen würden. Meintest du Überweisungen zwischen zwei DKB-Girokonten? Dazu kann ich nichts valides sagen....

    oh, oh, oh, es tröpfelt schon ein bisschen ;) .

    @Franziska Darf ich eigentlich auf andere Seiten verlinken hier? Auf telt...f.de steht aktuell ein schöner Artikel zum EU-DATENroaming, der mein u.a. Gesagtes bestätigt und einen schönen Überblick gibt, was über deutsche Anbieter in dieser Sache möglich ist....??
    Im Nachbarthread sind schon ähnliche Fragen zum Datenroaming aufgeworfen worden...

    Habe auch immer über eventim bestellt, dann aber bemerkt, dass diese immer 2 Euro mehr nehmen als mein lokaler Konzert-Kartenverkauf im Büro des lokalen Zeitungsanbieters um die Ecke. Zusätzlich nimmt eventim auch noch 4,90€ für den Kartenversand.
    So spare ich in "meinem" Shop, beim Kauf von zwei Tickets immer 2 + 2 + 4,90 = 8,90€ gegenüber den Kosten bei eventim.......im Internet ist nicht immer alles billiger!
    Wenn ich mich richtig erinnere ist eventim wegen zu großer Marktmacht (und zu hohen Aufschlägen) auch schon auf dem Kieker der Wettbewerbsbehörden.....