genau so ist es,denn der Vertrag geht im Todesfall auf die Erben über ( BGB 1922 )und da ich kein Erbe bin und EON sich das einfach gemacht hat um sich selbst zu kümmern,haben Sie die Kündigung meinerseits an genommen und weitere Recherchen bei den Erben unter lassen und da meine Kündigung nicht wirksam ist,hätte EON erstmal mit mir selbst kein Vertrag begründen dürfen für die gleiche Whng.,denn sonst würden 2 Verträge laufen auf eine Whng. Und wär würde dann die Jahresrechnung bezahlen?
Ich hatte EON ein Schreiben an die Geschäftsleitung per Einschreiben gegen Unterschrift und viele Emails geschrieben,aber bis heute keine Antwort bekommen
Ich werde abwarten wann die 1 Rechnung kommt,dann werde ich Widerspruch ein legen,denn schließlich läuft ja der alte Vertrag noch von meiner Partnerin und deshalb hätte EON kein Vertrag mit mir ein gehen dürfen so lange alte noch nicht gekündig ist.