Beiträge von benutzernamen

    genau so ist es,denn der Vertrag geht im Todesfall auf die Erben über ( BGB 1922 )und da ich kein Erbe bin und EON sich das einfach gemacht hat um sich selbst zu kümmern,haben Sie die Kündigung meinerseits an genommen und weitere Recherchen bei den Erben unter lassen und da meine Kündigung nicht wirksam ist,hätte EON erstmal mit mir selbst kein Vertrag begründen dürfen für die gleiche Whng.,denn sonst würden 2 Verträge laufen auf eine Whng. Und wär würde dann die Jahresrechnung bezahlen?

    Ich hatte EON ein Schreiben an die Geschäftsleitung per Einschreiben gegen Unterschrift und viele Emails geschrieben,aber bis heute keine Antwort bekommen

    Ich werde abwarten wann die 1 Rechnung kommt,dann werde ich Widerspruch ein legen,denn schließlich läuft ja der alte Vertrag noch von meiner Partnerin und deshalb hätte EON kein Vertrag mit mir ein gehen dürfen so lange alte noch nicht gekündig ist.

    Nachtrag!

    Ich habe in der AVBFERNWÄRMEV folgendes gefunden:

    § 32 Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung (1) Die Laufzeit von Versorgungsverträgen beträgt höchstens zehn Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart. (2) Ist der Mieter der mit Wärme zu versorgenden Räume Vertragspartner, so kann er aus Anlaß der Beendigung des Mietverhältnisses den Versorgungsvertrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen. (3) Tritt anstelle des bisherigen Kunden ein anderer Kunde in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens.

    hallo,

    Ich habe folgendes Problem mit EON:

    Ich lebe mit meiner Partnerin ( nicht verheiratet und nicht verwandt ) in einer gemeinsamen Wohnung

    meine Partnerin hatte schon seit 20 Jahren den Energieversorgungsvertrag mit Fernwärme mit EON

    jetzt ist meine Partnerin verstorben und ich fragte bei EON an,was zu tun wäre und man sagte mir,dass ich eine. Sterbeurkunde vorlegen sollte und könnte dann den Vertrag meiner verstorbenen Partnerin mit einer Frist von 2 Monaten kündigen und nach Ablauf der Frist könnte ich selbst einen Energieversorgungsvertrag mit EON abschließen,was auch geschehen ist.

    aber nun frage ich mich war dies alles rechtens legal oder hat hier EON es unterlassen die Erben meiner verstorbenen Partnerin zu informieren ob sie den Vertrag selbst weiter nutzen oder kündigen wollen und existieren derzeit 2 Verträge der von meiner Partnerin und mein Vertrag die beide auf eine Mietwohnung laufen?

    was ist hier falsch gelaufen und in welcher Situation befinde ich mich aktuell und wär müsste die Jahresabrechnung begleichen sofern sie kommt?

    für eine Antwort auf mein Anliegen Dank im voraus

    Mfg

    {Klarnamen durch Mod entfernt, Titel sprechender editiert}