Beiträge von Tomate123

    Hallo,

    wie einige andere hier habe auch ich eine Kombination aus Rentenversicherung mit BU und Unfallzusatzversicherung abgeschlossen. Versicherungsbeginn war Anfang 2016, d. h. ich habe die magischen 10 Jahre bald erreicht. Ich möchte daher die BU unverändert weiterführen und die anderen beiden Versicherungen kündigen. In meinen Bedingungen (BUZ-B 01/2015) ist der einschlägige Passus enthalten.

    Laut meinem Vertreter ist das natürlich nicht möglich, weshalb ich an die Zentrale geschrieben und in Anlehnung an einen Beitrag in diesem Thread und unter Verweis auf §11 Abs. 2 „1. die Umwandlung meiner bestehenden Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in eine selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung mit unveränderter Rentenhöhe, d. h. auch unter Beibehaltung von Eintrittsalter, monatlichem Beitrag, Vertragslaufzeit sowie ohne neue Abschlussgebühr oder Risikoprüfung, 2. die Kündigung der Hauptversicherung unter Vergütung des Rückkaufwertes sowie die Kündigung der Unfall-Zusatzversicherung“ beantragt habe.

    Nun möchte die Debeka zunächst von mir jeweils eine Nacherklärung zur beruflichen Tätigkeit sowie zum Rauchverhalten (und hat mir, nachdem ich darauf noch nicht reagiert habe, eine Antwortfrist von zwei Wochen gesetzt). Nur so könne sie den Vertrag überprüfen. Im Betreff schreibt sie von der „Einrichtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Kündigung“.

    An meiner beruflichen Tätigkeit hat sich nichts geändert und ich habe in den vergangenen 12 Monaten auch kein Nikotin konsumiert. Dennoch birgt jede neue Erklärung, befürchte ich, auch ein gewisses Risiko. Daher meine Frage: Sollte ich diese ausfüllen oder besser verweigern und unter Verweis auf die Versicherungsbedingungen auf meinem Anliegen bestehen?

    Vielen Dank schon einmal!