Danke, Mittvierziger!
Wäre der Ablauf dann so:
1) Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar
2) Erstellung einer Auflassungsvormerkung für das örtliche Grundbuchamt oder Amtsgericht durch den Notar
3) Der Käufer zahlt die Steuern und Gebühren
4) Zahlungsaufforderung an den Käufer
5) Käufer zahlt Kaufpreis an die Verkäufer
6) Der Notar beantragt die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch