Beiträge von CK13

    Hallo, ich bin seit kurzem selbständig und freiwillig in der GKV versichert. Stimmt es, dass man, nach Abgabe des Einkommenssteuerbescheids vom Vorjahr zuviel gezahlte Beiträge nicht zurück bekommt? Dann müsste man ja theoretisch nach jedem neuen Bescheid von der Krankenkasse die Beiträge vorsichtshalber nach unten korrigieren lassen, unter dem Vorwand, dass man im kommenden Jahr nicht soviel Einkommen erwartet.