Wie Schwäbisch-Hall ganz legal vermeidet, eine Treueprämie auszubezahlen:
- Per Brief meldet Schwäbisch-Hall den Kunden die "Zuteilungsreife" eines BauSparVertrags, in meinem Fall 7 Jahre _bevor_ die Sparsumme erreicht würde, damit sie sagen können: "Wir haben Sie benachrichtigt." (ALSO: merken Sie es sich in Ihrem Kalender!!)
- Schwäbisch-Hall wartet bis 1 Tag, nachdem die Sparsumme erreicht wurde, und teilt _dann_ mit, der Vertrag sei "überspart". Damit sind die Bedingungen für die Treueprämie ausgeschlossen (ALSO: aufpassen, dass Sie die Überweisungen rechtzeitig stoppen, UND kontrollieren Sie das Ihre Bank es tut ... und nicht wieder überweist).
- Schwäbisch Hall behauptet, ein Brief zur rechtzeitigen Beantragung der Treueprämie sei nicht wirksam, da nur der Ehemann unterschrieben habe, obwohl auch die Ehefrau auf dem Vertrag stand.
- Schwäbisch-Hall behauptet, dass ein Brief zur rechtzeitige Beantragung der Treueprämie nie angekommen sei (ALSO: Per Einschreiben senden und/oder über Ihre Bank eine Kopie mit Eingangstempel verlangen).
Meine Rechtschutzversicherung hat eine Klage in 2025 bezahlt, um dies ganz klarzustellen. Eigentlich hat Schwäbisch-Hall schon in 2023 vor dem Landesgericht Stuttgart (9 U 4 / 23) solche Fällen für alle Zeiten gewonnen. Also, aufpassen!