Beiträge von JanP

    Es ist mir leider immer noch unklar.
    Welche Aussage ist korrekt:
    A) In der Steuerbescheinigung steht das Ergebnis der Verrechnung Verluste/Gewinne in diesem einen Depot*.
    B) In der Steuerbescheinigung werden ausschließlich Gewinne aufgeführt, keinerlei Verluste - in diesem einen Depot*.

    Wenn A stimmt und die Verluste sind höher als die Gewinne, dann muss da eine negative Zahl stehen (zB. Verluste -1000, Gewinne +600, Ergebnis -400)
    Und wenn B stimmt, warum heißt das Ding dann nicht "Gewinnbescheinigung"? Das wäre erheblich eindeutiger ...

    * bzw. aus ALLEN Depots DIESES Kunden bei DIESER depotführenden Stelle?

    Hallo zusammen.

    Im letzten Finanztip-Newsletter wird die "Verlustbescheinigung" erwähnt.
    Bisher war ich davon ausgegangen, das Verluste ebenso wie Gewinne in einem (Depot)Konto in der von der Bank zwingend und automatisch zugestellten "Steuerbescheinigung" ausgewiesen sind, und sich das also in der Anlage KAP, die ich immer ausfülle, niederschlägt. Auch wenn ich nur Verluste hätte, dann wäre halt der Eintrag in der "Steuerbescheinigung" negativ (ich hatte schon mal eine "Steuerbescheinigung" mit einer negativen Zahl).
    War das ein Irrglaube?
    Und wenn Verluste in "Steuerbescheinigungen" nicht ausgewiesen werden, woher kommen dann meine Verlustvorträge, die ich vor einiger Zeit vom Finanzamt bestätigt ("Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer") bekommen habe? Ich habe bisher ausschließlich Steuerbescheinigungen für die Anlage KAP verwendet, niemals eine "Verlustbescheinigung".

    Viele Grüße.