Der MDK wird den Bericht aber vermutlich eh bekommen, um Entscheidungen treffen zu können. Oder ist das anders ?
Beiträge von Chris67
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Hallo
Nochmal eine Frage zu der Einverständniserklärung.
"Mit dem Einverständnis (Reha-Abschlussbericht an MDK) kannst Du ja noch warten, erstmal geht es ja darum, dass Du der Krankenkasse nachweisen kannst, dass Du den Reha-Antrag gestellt hast."
Das heißt, später sollte ich diese Erklärung schon unterschreiben, weil es Probleme mit dem Krankengeld geben könnte ? Kann ich das bedenkenlos, oder lass ich das besser ?
Wahrscheinlich bekommt der MDK den Bericht sowieso und ich mache mir einfach zuviele Gedanken.?
Grüße Chris
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Hallo
Danke für den Tipp . Aber ich glaube dann wird die ganze Sache noch aufregender.
Vielleicht mit etwas mehr Abstand.
Grüße Chris
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"Wenn jemand über den Antrag drüberschauen soll, dann mach' dafür besser
einen Termin aus."
Dafür hat es jetzt leider nicht mehr gereicht. Aber ich war dort und kann den Antrag dann abgeben und bekomme einen Beleg dafür.
Freundlicherweise hat die KK jetzt noch eine Erinnerung geschickt, ob ich mich an das Aufforderungsschreiben erinnern kann. --- Ich denke den ganzen Tag an nix anderes ---
Grüße Chris
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Hallo
"Um ehrlich zu sein problematisierst Du die unkritischen Punkte."
Ja , da hast du vollkommen Recht. Genau so etwas ist mein Problem und deswegen bin ich Krankgeschrieben. Mir über alles zu viele Gedanken und Sorgen zu machen.
Daran muss ich arbeiten. Danke für Deine Hilfe.
Grüße Chris
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Hallo
"Der erste Satz gilt für Dich". Ok da steht jetzt nicht, wo ich den zu stellen habe.
Ist das wirklich ausreichend? Sorry, aber ich möchte da keinen Fehler machen.
Über den Befundbericht werde ich auch noch einmal mit dem Arzt sprechen, wie er es für gewöhnlich handhabt .
Die KK schickt noch eine Einverständniserklärung mit, daß ich damit einverstanden bin, das der Entlassungsberichtbericht der Reha an den MDK weitergeleitet werden kann. Hier bin ich mir unsicher.
Ebenfalls der Punkt im Rehaantrag G0100 16.1 Einverständniserklärung, soll ja auch unterschrieben werden.
Vielleicht bin ich auch zu vorsichtig bei der Sache.
Danke für die Hilfe
Grüße Chris
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"Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben."
Dachte das bezieht sich auf Versicherte mit Wohnsitz im Ausland. Oder sehe ich das falsch?
Ich werde gleich morgen zur DRV fahren und nach einem Termin fragen. Es sind noch 4 Wochen bis der Antrag raus muss. Das wird hoffentlich reichen.
Bis dahin hat es dann hoffentlich auch mein Arzt geschafft den Befundbericht auszufüllen.
Vielen Dank für die kompetente Hilfe. Das Thema macht mir schon etwas Bauchschmerzen.
Grüße Chris
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Hallo und einen schönen Sonntag
"Du kannst den Antrag auch direkt bei der Rentenversicherung stellen.
Man wird Dir auch den Eingang des Antrages bescheinigen."Gibt es dazu einen Gesetzestext, Paragraphen oder ähnliches ?
Kann die KK da was, weil ich die Unterlagen nicht dorthin schicke, wegen der Mitwirkungspflicht usw ?"Sollten irgendwelche Unterlagen oder Angaben bei der Abgabe des Antrages fehlen,
dann ist wichtig dass diese zeitnah nachgereicht werden."
Also ist es besser, wenn auch der Bericht vom Arzt (S0051) schon dabei ist ?"Du kannst auch einen Termin zur Antragsaufnahme bei der Rentenversicherung vereinbaren und den Antrag dort ausfüllen (lassen). Ist nur die Frage, wie schnell der Termin verfügbar ist.
Die Terminbestätigung allein sollte Dir die Krankenkasse erstmal vom Hals halten."
Den Antrag würde ich vorher ausfüllen und dann bei der DRV abgeben.
Schaut dort Jemand, ob der Antrag vollständig ist ? Die Eingangsbescheiniging kann ich doch dann sicher auch bei einer Zweigstelle der KK abgeben und mir auch das bestätigen lassen?
Den für mich zuständigen Sachbearbeiter der KK könnte ich dann noch per Mail darüber
informieren. Dann sollte es doch gut sein. Oder kann die KK dann noch was beanstanden?"Hast Du gegen die Aufforderung der Krankenkasse Widerspruch eingelegt?"
Da sich die KK hier an alles gehalten hat, also Anhörung, entsprechendes Gutachten,
Rechtsbehelfsbelehrung usw, habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
Die Frist dafür ist bereits abgelaufen.Den Text auf anwalt.de habe ich bereits gelesen.
An dieser Stelle schonmal vielen Dank für die Infos
Grüße Chris
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Hallo zusammen, mein Name ist Chris.
Ich werde von der KK zum Rehaantrag aufgefordert. In der Aufforderung steht:"Die erforderlichen Vordrucke des Rentenversicherungsträgers haben wir Ihnen bereits mit der Anhörung übersandt.
Senden Sie bitte den Antrag komplett mit den ärztlichen Befundberichten und dem Selbstauskunftsbogen unterschrieben zurück.
Beantragen Sie bitte die Rehabilitation im Interesse Ihrer Gesundheit umgehend. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung. Ihre Unterlagen leiten wir gerne direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Der Antrag gilt als fristgerecht gestellt ,wenn alle Unterlagen (unterschriebener Antrag, ärztlicher Befundbericht) bei der Rentenversicherung vorliegen."Ich möchte den Antrag aber am PC ausfüllen, ausdrucken und dann persönlich bei der DRV (da bei mir in der Nähe) abgeben.
Dort bekomme ich ja dann auch sicher einen Beleg darüber. Diesen schicke ich an die KK.Oder bin ich verpflichtet, wegen der Aufforderung den Antrag zur KK zu schicken?
Das wäre ja nur per Einschreiben rechtssicher.
Muss tatsächlich schon der Befundbericht vom Arzt dabei sein, oder fordert die RK diesen eh beim Arzt an ?
Den Selbstauskunftsbogen ebenfalls an die KK ? Einverständniserklärung, das der Entlassungsberichtan die KK geschickt wird ?
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Grüße Chris