Beiträge von Gartenrotschwanz

    Gartenrotschwanz

    Schau mal, ich habe eine andere Info als deine Aussage gefunden, was stimmt denn nun?!

    Davon hatte ich bisher nichts gehört. Habe auch im 5. Vermögensbildungsgesetz nachgeschaut und könnte dort nichts entsprechendes finden.

    Deine Quelle (Finanzmakler) wirkt aber seriös. Anrufen und nachfragen kostet nichts.

    Aber vielleicht brauchst Du Dir um solche Details auch keine Gedanken zu machen, denn wenn Du nach Deiner längeren krankheitsbedingten Auszeit ohne VL-Zahlungen im gleichen Kalenderjahr zurück kommst (oder bei einem neuen AG anfängst), kannst Du Deinen AG rechtzeitig vor der Dezember-Lohnabrechnung noch auffordern, einmalig bis zu 400 EUR zu überweisen. Die vom Staat mit ANSpZ mit 20% geförderten maximal 400 EUR müssen nicht monatlich eingehen.

    Zwei Aspekte bezüglich der Arbeitnehmersparzulage scheinen mir noch wichtig, auch für BirgitN:

    Um die ANSpZ zu erhalten, muss das Geld zwingend vom Arbeitgeber überwiesen werden, also nicht gefördert werden Zahlungen vom eigenen Girokonto.

    Und egal, zu welchen vermögenswirksamen Leistungen ein Arbeitgeber verpflichtet ist (tarifvertraglich, individuell arbeitsvertraglich), also ob er 40 oder 6 EUR oder nichts bezahlen muss, man kann ihn immer dazu auffordern, einen bestimmten Betrag zu Lasten des eigenen Netto-Einkommen-Auszahlungsbetrages auf einen förderfähigen Vertrag zu überweisen und er muss dem nachkommen. Und dieser Betrag ist dann z. B. bis zu (400:12=) gerundete 34 EUR pro Monat in einen Aktienfonds. Denn hier werden maximal 400 EUR p. a. gefördert. Mehr sollten aus Rendite-Gesichtspunkten um den ANSpZ-Booster zu verwenden, so eher nicht gespart werden. Das würde ich dann immer selbst ohne Arbeitgeber im Rahmen eines eigenen Sparplans machen.