Schau mal, ich habe eine andere Info als deine Aussage gefunden, was stimmt denn nun?!
Davon hatte ich bisher nichts gehört. Habe auch im 5. Vermögensbildungsgesetz nachgeschaut und könnte dort nichts entsprechendes finden.
Deine Quelle (Finanzmakler) wirkt aber seriös. Anrufen und nachfragen kostet nichts.
Aber vielleicht brauchst Du Dir um solche Details auch keine Gedanken zu machen, denn wenn Du nach Deiner längeren krankheitsbedingten Auszeit ohne VL-Zahlungen im gleichen Kalenderjahr zurück kommst (oder bei einem neuen AG anfängst), kannst Du Deinen AG rechtzeitig vor der Dezember-Lohnabrechnung noch auffordern, einmalig bis zu 400 EUR zu überweisen. Die vom Staat mit ANSpZ mit 20% geförderten maximal 400 EUR müssen nicht monatlich eingehen.