Zwei Aspekte bezüglich der Arbeitnehmersparzulage scheinen mir noch wichtig, auch für BirgitN:
Um die ANSpZ zu erhalten, muss das Geld zwingend vom Arbeitgeber überwiesen werden, also nicht gefördert werden Zahlungen vom eigenen Girokonto.
Und egal, zu welchen vermögenswirksamen Leistungen ein Arbeitgeber verpflichtet ist (tarifvertraglich, individuell arbeitsvertraglich), also ob er 40 oder 6 EUR oder nichts bezahlen muss, man kann ihn immer dazu auffordern, einen bestimmten Betrag zu Lasten des eigenen Netto-Einkommen-Auszahlungsbetrages auf einen förderfähigen Vertrag zu überweisen und er muss dem nachkommen. Und dieser Betrag ist dann z. B. bis zu (400:12=) gerundete 34 EUR pro Monat in einen Aktienfonds. Denn hier werden maximal 400 EUR p. a. gefördert. Mehr sollten aus Rendite-Gesichtspunkten um den ANSpZ-Booster zu verwenden, so eher nicht gespart werden. Das würde ich dann immer selbst ohne Arbeitgeber im Rahmen eines eigenen Sparplans machen.