Hallo,
vielen Dank für die Tipps und Infos.
Jetzt habe ich eine Antwort von der Sparkasse:
Ihre Hausbank gibt häufig VISA‑Girokarten aus, die technisch als Kreditkarten klassifiziert sind – obwohl die Abbuchung direkt von Ihrem Girokonto erfolgt. Bei Kreditkarten (und damit auch bei VISA‑Girokarten) legt das kartenausgebende Institut die Entgelte für Geldautomaten‑Verfügungen fest und berechnet diese im Nachgang. Die Betreiber der Geldautomaten kennen diese Entgelte nicht und können sie daher nicht am Automaten vor der Verfügung anzeigen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn das Geldautomaten‑Institut selbst die Gebühren erhebt – das ist bei den sogenannten „echten“ Girokarten der Fall. Laut dem Preis‑ und Leistungsverzeichnis Ihrer Hausbank wird bei der VISA‑Girokarte ein Entgelt von eben dieser selbst berechnet.
Also soll und muss ich mich an meine Hausbank wenden.