Beiträge von Stuart

    Im Immobilie gehörte der verstorbenen 2.Ehefrau.
    Wem gehört sie jetzt ?

    Hat der Witwer eventuell nach dem Tod seiner Frau als Erbe einer Immobilie auf das Erbe verzichtet oder später seinen Anteil verschenkt ?

    Ich denke eher er hat auf das Erbe verzichtet, wem sie heute gehört weiß ich nicht, nur dass er eben ein lebenslanges Wohnrecht hatte. Ist aber wahrscheinlich nicht relevant, da selbst eine Schenkung inzwischen über 10 Jahre vergangen wäre.


    Wie dem auch sei, ich habe mich entschieden, einen Termin bei einem Anwalt zur Erstberatung zu vereinbaren. Diese max. 190€ oder 250€ sind es mir auf jeden Fall wert. Dann sehen wir weiter. Vielen Dank auf jeden Fall für eure Einschätzungen und Gedanken!

    Ist das Testament überhaupt gültig? In meinen Laienaugen sieht es danach aus, als ob die zweite Frau (die wohl mittlerweile auch schon verstorben ist), daran etwas gedreht hätte.

    Das Testament ist vor vielen Jahren beim Notar beglaubigt worden und vom Gericht anerkannt. Da das Testament aber nach dem Tode der zweiten Ehefrau erstellt wurde, würde ich diesen Gedanken zunächst nicht weiterführen und auch einen Grund sehen, warum das Testament zunächst nicht gültig sein sollte.


    Gibt es denn überhaupt Informationen, wie das alles beim Großvater familiär in den letzten zehn Jahren abgelaufen ist?
    Wie hoch wird denn sein Vermögen überhaupt geschätzt?


    wie stehen überhaupt Kontakte zu dieser Familie?
    da ist ja von null bis unendlich alles möglich.

    Hat der Großvater vielleicht in den letzten Jahren noch erhebliche Summen oder Immobilien verschenkt?


    Der Kontakt zum Großvater war in den letzten Jahren durchaus vorhanden, über Geld wurde da aber nie gesprochen. Der Kontakt zum Rest der Familie ist praktisch nicht existent.

    Da auch die räumliche Entfernung relativ groß ist, ist mir da tatsächlich vieles unklar. Vor einigen Jahren hat er mir eben erzählt, dass er demnächst den Alleinerben adoptieren will, ich gehe aber davon aus, dass das vollzogen wurde. Bei den anderen beiden Stiefkindern wurde das nie angesprochen. Auch sonst wurde über bei Besuchen Telefonaten eigentlich nicht über diesen Teil der Familie gesprochen.

    Auch die Vermögensverhältnisse sind mir nicht bekannt. Grund/Immobilien besaß er laut Angabe Testament nicht, das Haus in dem er lebte brachte seine zweite Frau mit in die Ehe. Ansonsten weiß ich nur, dass mein Großvater durchaus nicht arm war (aber auch nicht reich) und früher einen gut bezahlten Job hatte. Was davon aber nach mehreren Jahrzehnten Rente, zudem in den letzten Jahren mit teilweisem Betreuungsbedarf noch übrig ist, ist mir völlig unklar. Über Schenkungen weiß ich nichts, würde es aber auch nicht ausschließen.

    Insofern bin ich mir tatsächlich nicht sicher, ob sich ein Anwalt überhaupt lohnt, anderseits ist das wegen der unklaren Verhältnisse wahrscheinlich das klügste.


    Was mir noch immer nicht ganz klar ist. Wie wirkt sich nun die Adoption des Alleinerben aus, da er ja durch Adoption ja in die gesetzliche Erbfolge eintritt, aber durch das Testament ja ohnehin Alleinerbe ist? Wie ändern sich die Anteile, wenn auch die anderen Kinder adoptiert wurden (die aber auch im Vermächtnis stehen, welches wiederum erlischt, wenn sie einen Pflichtteil einfordern)?

    Soweit mir im Moment bekannt hat mein Großvater mindesten eines der Stiefkinder adoptiert, nämlich den eigesetzten Alleinerben. Bei den anderen beiden bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, ich könnte es mir aber gut vorstellen. Diese wurden aber ja ebenfalls als Erben im Testament ausgeschlossen (und dafür mit dem Vermächtnis bedacht, welches erlischt, wenn sie den Pflichtteil einfordern.

    Ferner steht folgender Passus im Testament:
    "Soweit der Vermächtnisnehmer auch Miterbe ist, wird vorstehendes Vermächtnis als Vorausvermächtnis und ohne Anrechnung auf den Erbteil angeordnet." Diesen Teil verstehe ich nicht, weil ja durch das Einsetzten eines alleinigen Erben bereits weitere Miterben ausgeschlossen wurden?

    Ich werde dann auf jeden Fall mal die Aufstellung anfordern und den Pflichtteil geltend machen.
    Hier hätte ich noch eine Frage zum Ablauf: Fordere ich erst die Vermögensübersicht an und erkläre dann meinen Anspruch? Oder erkläre ich erst meinen Anspruch, in dessen Folge mir die Vermögensübersicht zusteht?


    Vielen Dank auf jeden Fall für die hilfreichen Antworten!

    Noch eine Frage direkt hinterher:

    Im Testament ist jedoch aufgeführt, dass die Stiefkinder möglicherweise in der Zukunft von meinem Großvater adoptiert werden könnten. Inwiefern diese erfolgt ist ist mir aber nicht bekannt. Hat dies eine Relevanz für mich (da diese Personen ja ebenfalls als als Erbe ausgeschlossen wurden und nur mit dem Vermächtnis bedacht wurden)?

    Hallo,

    ich habe kürzlich vom Nachlassgericht ein Schreiben bzgl. des Todes meines Großvaters erhalten.

    Darin ist aufgeführt, dass ich vom Erbe ausgeschlossen wurde, eine Kopie des Testamentes liegt dem Schreiben bei. Leider bin ich juristischer Laie und mir ist das Vorgehen trotz des beiliegenden Merkblattes nicht ganz klar, auch weil die Familiensituation etwas verworren ist.

    Laut Schreiben bin berechtigt, dem Pflichtteil zu fordern. Meine Eltern (und Onkel) sind bereits verstorben, ich bin die letzte lebende direkte Nachfahrin meines Großvaters. Meine Mutter entstammte dabei erster Ehe, mein Großvater hatte aber erneut geheiratet und dessen 2. Frau brachte weitere (erwachsene) Kinder in die Ehe. Eines dieser Kinder wurde nun als Alleinerbe im Testament eingesetzt, die anderen Kinder im Rahmen eines Vermächtnisses beteiligt. Mein Großvater war seit vielen Jahren Witwer.

    Gehe ich Recht in der Annahme, dass der Pflichtteil in diesem Falle 25% beträgt? Was wäre denn nun das sinnvollste Vorgehen aus meiner Sicht? Ich würde den Erben auffordern, mir eine detaillierte Aufstellung des Nachlasses zuzusenden, damit sich der Wert des Pflichtteiles überhaupt beziffern lässt. Gibt es dabei etwas zu beachten und welche Fristen greifen hier? Oder ist ein gänzlich anderes Vorgehen sinnvoll?


    Vielen Dank schonmal

    Hallo,

    meine Eltern haben zur Geburt für meine Tochter im Jahr 2009 eine fondsgebundene Rentenversicherung (mit aufgeschobener Rentenzahlung) abgeschlossen und zu Beginn €3000.- und seit dem monatlich 50€ einbezahlt. Das ganze nennt sich Genius PrivatRente der Württembergischen.

    Das ganze schlummerte so vor sich hin, bis ich mit meinen Eltern kürzlich darüber gesprochen habe und sie mir den ganzen Papierkram gegeben haben. Nach Durchsicht bin ich zum Entschluss gekommen, das Ding zu kündigen und den Betrag und die monatlichen 50€ in das ETF-Depot meiner Tochter zu stecken.

    Was mir nicht klar ist, wie sich das steuerlich auswirkt:

    - laut Vertrag bin ich der Versicherungsnehmer, meine Tochter ist die versicherte Person

    - Insgesamt wurden 12.600.-€ einbezahlt, der aktuelle Stand ist ~17.600€

    Damit sollten ja Abgeltungssteuern in auf 5000€ anfallen, die Frage ist, muss ich diese versteuern oder meine Tochter (wäre interessant wegen des Freibetrages)? Kann man das irgendwie optimieren?