Ist das Testament überhaupt gültig? In meinen Laienaugen sieht es danach aus, als ob die zweite Frau (die wohl mittlerweile auch schon verstorben ist), daran etwas gedreht hätte.
Das Testament ist vor vielen Jahren beim Notar beglaubigt worden und vom Gericht anerkannt. Da das Testament aber nach dem Tode der zweiten Ehefrau erstellt wurde, würde ich diesen Gedanken zunächst nicht weiterführen und auch einen Grund sehen, warum das Testament zunächst nicht gültig sein sollte.
Gibt es denn überhaupt Informationen, wie das alles beim Großvater familiär in den letzten zehn Jahren abgelaufen ist?
Wie hoch wird denn sein Vermögen überhaupt geschätzt?
wie stehen überhaupt Kontakte zu dieser Familie?
da ist ja von null bis unendlich alles möglich.
Hat der Großvater vielleicht in den letzten Jahren noch erhebliche Summen oder Immobilien verschenkt?
Der Kontakt zum Großvater war in den letzten Jahren durchaus vorhanden, über Geld wurde da aber nie gesprochen. Der Kontakt zum Rest der Familie ist praktisch nicht existent.
Da auch die räumliche Entfernung relativ groß ist, ist mir da tatsächlich vieles unklar. Vor einigen Jahren hat er mir eben erzählt, dass er demnächst den Alleinerben adoptieren will, ich gehe aber davon aus, dass das vollzogen wurde. Bei den anderen beiden Stiefkindern wurde das nie angesprochen. Auch sonst wurde über bei Besuchen Telefonaten eigentlich nicht über diesen Teil der Familie gesprochen.
Auch die Vermögensverhältnisse sind mir nicht bekannt. Grund/Immobilien besaß er laut Angabe Testament nicht, das Haus in dem er lebte brachte seine zweite Frau mit in die Ehe. Ansonsten weiß ich nur, dass mein Großvater durchaus nicht arm war (aber auch nicht reich) und früher einen gut bezahlten Job hatte. Was davon aber nach mehreren Jahrzehnten Rente, zudem in den letzten Jahren mit teilweisem Betreuungsbedarf noch übrig ist, ist mir völlig unklar. Über Schenkungen weiß ich nichts, würde es aber auch nicht ausschließen.
Insofern bin ich mir tatsächlich nicht sicher, ob sich ein Anwalt überhaupt lohnt, anderseits ist das wegen der unklaren Verhältnisse wahrscheinlich das klügste.
Was mir noch immer nicht ganz klar ist. Wie wirkt sich nun die Adoption des Alleinerben aus, da er ja durch Adoption ja in die gesetzliche Erbfolge eintritt, aber durch das Testament ja ohnehin Alleinerbe ist? Wie ändern sich die Anteile, wenn auch die anderen Kinder adoptiert wurden (die aber auch im Vermächtnis stehen, welches wiederum erlischt, wenn sie einen Pflichtteil einfordern)?