Ich habe in 1999 einen Darlehnsvertrag mit einer Bank abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt galt das Widerrufsrecht noch nicht.
In 2004 wurde eine Ergänzung zu dem o.g. Vertrag geschlossen, die keine Widerrufsbelehrung enthält.
Ist damit diese Ergänzung inkorrekt und könnte widerrufen werden, oder gilt für das ganze Vertragswerk das Recht von 1999?