Beiträge von GS1

    Hallo KA,


    bei mir ist es ähnlich.

    Und beo t-online war vorkuzem ein Interview mit dem Presseamt der Rentenversicherung in dem die Aussage war, dass bei 35 und 45 J die Studien mitzählen

    Einen Tag später war ein Widerruf....komisch, nicht.

    Und wenn wir nach 35 Jhern (mit Studium Anrechnung) 10 Jahre weiterabrbeiten, dann gilt plötzlich der "erworbene Zustand35" nicht mehr, indem die Studienzeit plötzlich nicht mehr angrechnet wird.

    und im §51 ist Pkt 3a ja ein Punkt von 3, und sollte somit beides gezählt werden 3 und 3a..

    siehe:

    (3) Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.

    (3a) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit

    1.Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,

    2.Berücksichtigungszeiten,

    3.Zeiten des Bezugs von

    a)Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,

    b)Leistungen bei Krankheit und

    c)Übergangsgeld,

    Wie ging das bei Dir aus?

    lohnt sich ein Widerspruch und Klage?

    LG

    GS