Hallo Pumphut und Tomarcy, vielen Dank für Ihren Input. Ihren Vorschlag bzgl. eines Fachmanns werde ich aufnehmen. Mich interessieren dennoch auch die Meinungen aus der Community und die Schwarmintelligenz, da man nie sicher sein kann auch wirklich den "ausgeschlafen" Fachmann anzutreffen ![]()
Laut einigen Quellen im Internet ist nicht das Datum des notariellen Kaufvertrags ausschlaggebend, sondern das im notariellen kaufvertrag vereinbarte Datum des Besitzübergangs und damit des Übergangs von Nutzen und Lasten. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Abschreibung für den neuen Besitzer.
Tomarcy: könnten Sie Ihre Idee eines Scheingeschäfts näher erläutern? Vielen Dank!
Quelle u.a.: https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/pr…n%20Kaufvertrag.