Beiträge von toda4590

    Ich habe doch noch mal eine Rückfrage für mein Verständnis. Hinsichtlich der Berechnung ist mir alles klar. Macht in meinen Augen auch absolut Sinn und jeder Brutto/Netto Rechner den ich betätigt habe, spuckt in etwa die gleiche Lohnsteuer aus (ca. 4.500 € bzw. ca. 11% Lohnsteuer bei 40.000 Brutto und Steuerklasse 1).

    Wenn ich nun aber in die Grundtabelle für die Einkommenssteuer schaue, steht da ein Durchschnittssteuersatz von 18.3% bei 40.000 Brutto. Wie kommt das denn zustande?

    Lieben Dank für eure Antworten.

    Ich bin gerade am rumrechnen, was ich denn bei 3/5 für die Steuernachzahlung zurücklegen muss. Ich habe einen Rechner gefunden, der die jeweilige Steuerlast für alle Steuerklassenkombinationen durchrechnet (siehe unten). Dabei entsprechen die 8.000€ dem Elterngeld. (Das darauf keine Einkommensteuer abgeführt wird, und entsprechend bei der Nachzahlung aufgrund der Progression berücksichtig werden muss, ist mir klar.) Jedenfalls kommt eine Einkommenssteuer von insgesamt rund 9.300 € raus. Wenn ich jetzt aber in die Splittingtabelle schaue, fällt bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 eine Einkommensteuer von rund 14.600 € an. Damit müsste ich dann so viel zurücklegen, dass sich der Steuerklassenwechsel gar nicht lohnt. Nun frage ich mich aber, woher der Unterschied kommt. Spuckt der Rechner Mist aus oder habe ich einen Knoten im Kopf?

    Moin zusammen,

    mein erster Beitrag hier. Ich hoffe, ich bin damit an der richtigen Stelle...

    Wir bekommen wahrscheinlich zum Ende des Monats unseren ersten Nachwuchs. Da meine Frau anschließend zwei Jahre in Elternzeit bleibt und Elterngeld Plus bezieht, möchte ich gern die Steuerklassen wechseln, damit uns von meinem Gehalt etwas mehr Netto vom Brutto bleibt. Die einfachste Variante wäre natürlich Steuerklasse 3/5. Da ich aber keine Lust auf eine Steuernachzahlung habe bzw. darauf entsprechende Rücklagen zu organisieren, würde ich gern 4/4 mit Faktor wählen. Nun müssen ja hier Angaben zum voraussichtlichen Einkommen getroffen werden. Da stellt sich mir aber die Frage, wo ich das Elterngeld meiner Frau eintragen kann. Es ist ja auf der einen Seite kein Arbeitslohn und auf der anderen Seite auch kein Versorgungsbezug. Hat hierzu jemand Erfahrungen, die er/sie teilen kann?

    Lieben Dank schon einmal!