Ja gegenüber Dr. Klein wurde bereits 2023 erwähnt, dass eine Nachfinanzierung nötig sein wird. Ich bezweifele, dass diese Info an die finanzierende Bank durchgedrungen ist.
Hatte heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale. Super netter und kompetenter Berater. Er meinte ebenfalls, der eigentliche Fehler wurde am Anfang gemacht. Zum einen, weil es natürlich sinnvoller gewesen wäre direkt die ganze Summe zu finanzieren (was zu diesem Zeitpunkt aber aus verschiedenen Gründen als nicht sinnvoll erschien), zum anderen, da über Dr. Klein finanziert wurde. Eben deshalb wurde bei der finanzierenden Bank nirgendwo ein Vermerk zur Nachfinanzierung vorgenommen.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wäre rein rechnerisch i.O..
Ich könnte das ganze natürlich trotzdem durch einen Anwalt prüfen lassen. Zumindest sieht der Berater vom Verbraucherschutz kurz und knapp gesagt auch berechtigte „Angriffspunkte“ aufgrund der kompletten Einstellung der Baufinanzierungsabteilung bei der Bank.
Bei der BaFin hatte ich ebenfalls heute angerufen, nach kurzer Schilderung meines Anliegens teilte mir die Dame am Telefon nur mit, dass sie kein Fehlverhalten der Bank erkennen könne. Ich hatte der Bank aber auch nie ein Fehlverhalten vorgeworfen. Mir geht es letztendlich nur um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Aber kam mit der Dame am Telefon auf keinen Nenner.
Bowdenzug
Nein, glaube du hast da was falsch verstanden. Die Sicherheiten, also Haus und Eigentumswohnung, sind nicht das Problem. Beide Immobilien decken die gesamte Finanzierungssumme von ca. 470 K ausreichend.