Beiträge von DonDevito

    Meins23

    Ja gegenüber Dr. Klein wurde bereits 2023 erwähnt, dass eine Nachfinanzierung nötig sein wird. Ich bezweifele, dass diese Info an die finanzierende Bank durchgedrungen ist.
    Hatte heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale. Super netter und kompetenter Berater. Er meinte ebenfalls, der eigentliche Fehler wurde am Anfang gemacht. Zum einen, weil es natürlich sinnvoller gewesen wäre direkt die ganze Summe zu finanzieren (was zu diesem Zeitpunkt aber aus verschiedenen Gründen als nicht sinnvoll erschien), zum anderen, da über Dr. Klein finanziert wurde. Eben deshalb wurde bei der finanzierenden Bank nirgendwo ein Vermerk zur Nachfinanzierung vorgenommen.
    Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wäre rein rechnerisch i.O..

    Ich könnte das ganze natürlich trotzdem durch einen Anwalt prüfen lassen. Zumindest sieht der Berater vom Verbraucherschutz kurz und knapp gesagt auch berechtigte „Angriffspunkte“ aufgrund der kompletten Einstellung der Baufinanzierungsabteilung bei der Bank.

    Bei der BaFin hatte ich ebenfalls heute angerufen, nach kurzer Schilderung meines Anliegens teilte mir die Dame am Telefon nur mit, dass sie kein Fehlverhalten der Bank erkennen könne. Ich hatte der Bank aber auch nie ein Fehlverhalten vorgeworfen. Mir geht es letztendlich nur um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Aber kam mit der Dame am Telefon auf keinen Nenner.

    Bowdenzug

    Nein, glaube du hast da was falsch verstanden. Die Sicherheiten, also Haus und Eigentumswohnung, sind nicht das Problem. Beide Immobilien decken die gesamte Finanzierungssumme von ca. 470 K ausreichend.

    Pumphut  Meins23

    Vielen Dank für die Antworten.
    Leider ist genau dies bereits erfolgt. Wir haben an den Bearbeiter von Dr. Klein appelliert, der uns mit diesem Problem auch nicht alleine lassen wollte und wirklich sehr bemüht war uns zu Helfen.
    Dank ihm und über ihn bekamen wir zumindest immer direkt eine Antwort per Mail. Die Baufinanzierungsabteilung der Santander ist ausschließlich noch per Mail erreichbar.
    Selbst der Bearbeiter von Dr. Klein hat bei der Snatander keinerlei Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Er selbst habe so etwas „in seinen 40 Jahren Berufserfahrung noch nie erlebt“.

    Moin. War mein erster Beitrag hier im Forum. Keine Ahnung wieso es in diesem Code gepostet wurde. Hier nochmal der Text ohne:


    Hallo zusammen,

    wir hoffen hier vielleicht einen wertvollen Tipp von Euch zu bekommen. Es geht um das Thema Immobilienkredit, Umschuldung und Vorfälligkeitsentschädigung.

    Zur Vorgeschichte:

    Über Finanztip sind wir auf den Finandienstleister Dr. Klein aufmerksam geworden, über den wir im Jahr 2023 für unseren Hauskauf einen Kredit bei der Santander Bank in Höhe von 294.000 € zu einem effektiven Zinssatz von 4,0 % aufgenommen haben.

    Bereits damals war klar, dass wir eine Anschlussfinanzierung benötigen würden. Im Herbst 2025 ist es nun soweit – weitere 190.000 € werden zur Fertigstellung unseres Bauvorhabens benötigt.

    Dann kam der Schock:

    Die Santander Bank hat zwischenzeitlich ihr Immobilienkreditgeschäft komplett eingestellt und verweigert trotz mehrfacher Nachfrage eine Anschlussfinanzierung – und das, obwohl sowohl unser Haus als auch unsere Eigentumswohnung mit einer voll eingetragenen Grundschuld zugunsten der Bank belastet sind.

    Aufgrund der fehlenden Sicherheiten wurde eine Nachfinanzierung durch andere Banken ebenfalls abgelehnt.

    Unsere einzige Möglichkeit ist daher eine Umschuldung.

    Die Santander Bank würde den bestehenden Kreditvertrag zum Ende Oktober 2025 auflösen – allerdings nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 14.000 € (Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Santander liegt vor).

    Unsere Frage:

    Darf die Bank, obwohl sie ihr Immobilienkreditgeschäft eingestellt hat, eine Vorfälligkeitsentschädigung in dieser Höhe verlangen?

    Punkte die uns hierzu beschäftigen sind:

    1. Kein freiwilliger Ausstieg: Die Kündigung erfolgt faktisch durch die Bank, nicht durch uns.

    2. Kein entgangener Zinsgewinn: Da die Bank keine neuen Immobiliendarlehen mehr vergibt, kann sie das Geld gar nicht alternativ am Markt verleihen – der wirtschaftliche Schaden, den die Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen soll, entsteht also gar nicht.

    3. Treu und Glauben (§ 242 BGB): Es ist widersprüchlich, uns erst die Anschlussfinanzierung zu verweigern und dann eine Entschädigung zu verlangen.

    Eine neue Bank wäre bereit, sowohl den bestehenden Kredit der Santander als auch den zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu übernehmen – und das zu einem effektiven Zinssatz von 3,54 %.

    Für uns als Verbraucher ist schwer einzuschätzen, ob das Vorgehen der Santander Bank rechtmäßig ist oder ob wir hier benachteiligt werden. Wir würden uns sehr über einen fachkundigen Rat freuen – sicher ein Thema, das auch für andere Betroffene interessant ist.

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße,

    DonDevito