- Die Möglichkeit, dass meine Frau und ich uns gegenseitig die Konten voll freigeben können. Theoretisch könnten wir auch eine unserer Kredit oder Girokarten mit dem anderen Konto verknüpfen.
Ist die gegenseitige Kontofreigabe die Vorstufe eines Gemeinschaftskontos ?
Von meinem Verständnis startet jeder Partner mit einem C24 Smart Konto und hat jeder eine Giro und eine Debit-Karte. Dieses wäre für mich und meine Partnerin wichtig , dass jeder eigene Karten hat und ein eigenes Gehaltskonto. Die Giro-Karten könnten dann auf ein Haushaltskonto verweisen, wo-auch-immer dieses auch gehostet wird. Entweder in den 4 Smart Konten des Partners oder der Partnerin.
Bei einem Gemeinschaftkonto nehme ich mal an, das man die 2 Giro und die 2 Debit-Karten ohne weitere Kosten behalten kann ? Bei einem einzelnen C24 Smart Konto hat man ja nur jeweils eine Karte, sonst muss man zu einem Plus Konto wechseln.
Macht es potentiel einen Unterschied im Unfall- oder Sterbefall ob man bei Einzelkonten mit gegenseitiger Freigabe stehen geblieben ist oder den Schritt zu einem Gemeinschaftskonto gegangen ist? Das ist zunächst einmal eine technische Frage für den Zugriff auf das Freigabe- oder Gemeinschafts-Konto und dann im nachhinein eine rechtliche Frage bzgl. Teilung des Erbes bei weiteren Erbberechtigten. Die Banke sperren ja gern mal den Zugriff auf Konten bei versterben.
Sorry, viele Fragen zur Organisation der Konten.