Beiträge von Charlsen

    Hallo liebe Community,


    ich bin leicht verwirrt und benötige einmal euer Schwarmwissen.

    Es geht um das Thema Elterngeld und Steuerklassen.

    Es gibt viele Infos in Internet, die sich teilweise widersprechen und ich möchte gerne wissen, ob ich auf dem richtigen Weg bin, oder etwas elementare vergessen haben.


    Ich bin verheiratet und meine Frau ist schwanger.


    MET = 20.07.2026

    Mutterschutzfrist = 08.06.2026

    Frau = Vollzeit beschäftigt | Steuerklasse 4 | 3800,- € brutto | 2450,- € netto

    Mann = Vollzeit beschäftigt | Steuerklasse 4 | 5550,- € brutto | 3360,- € netto


    Geplante Elternzeit:

    Frau = 12 Monate

    Mann = unschlüssig, ob 2 Monate oder nicht, dürfte auch erstmal keine Rolle spielen


    Lt. dem Netto meiner Frau würde sie bei 2450,- € netto ca. 1600,- € Elterngeld erhalten.


    Ziel ist es die vollen 1800,- € Elterngeld für die Frau zu erhalten.


    Ist es dann noch ausreichend im November 2025 einen Antrag der Steuerklassen ab 01.12.2026 zu stellen.

    Frau = Steuerklasse 3 | Mann: = Steuerklasse 5


    Dann wären bei meiner Frau im Bemessungszeitraum von 12 Monaten = 6 Monate und 8 Tage Steuerklasse 3 und davor Steuerklasse 4 .

    Das hätte zur Folge, dass Sie die 12 Monate den Höchstsatz von 1800,- € an Elterngeld bekäme, da die Steuerklasse 3 überwiegt bzw. bei gleicher Zeit die letzte, also die Steuerklasse 3 genommen wird, richtig?


    Unseren Steuernachteil holen wir uns zeitversetzt in 2026 (Dezember 2025) und 2027 (Jahr 2026) mit der Steuererklärung wieder.


    Im Monat der Geburt, also im Juli 2026 stellen wir dann den Antrag ab 01.07.2026 auf Steuerklassenänderung. Dann würde das Elterngeld in Höhe von 1800,- € bleiben, da bereits festgesetzt.


    Hier wäre dann die Frage in welche Steuerklassen wechselt wir dann ab 01.07.2026 am besten ? Frau = Steuerklasse 5 und Mann = Steuerklasse 3; oder wieder Steuerklasse 4 und 4 – was eigentlich jetzt schon ungünstig ist, da ich 60 % des Haushalteinkommen verdiene und eigentlich schon längst in die Mann = Steuerklasse 5 und Frau = Steuerklasse 3 gemusst hätten?

    Wenn ich die zwei Monate Elterngeld nehme, dann wäre ich bei Steuerklasse 5 = 5550,- € brutto = 2850,- € netto = 65 % Elterngeld = 1800,- Höchstsatz Elterngeld - richtig?


    Wir sind auf eure Anmerkungen gespannt und bedanken uns vorab ganz herzlich 😊.