Beiträge von Maxi6

    Ich weiß, dass sich das alles kurios anhört.
    Der Vermittler war ein „Freund“. Ich habe ihm einfach vertraut. Wir haben nie über eine Anschlussfinanzierung gesprochen. Er hat mich nie aufgeklärt. Es war nie mein Anliegen, eine Anschlussfinanzierung zu tätigen weil ich noch sehr viel Zeit (4 und 5 Jahre) dafür hatte und die Zinsen waren rückläufig.
    Am Tag der „scheinbaren“ Unterschrift war das Thema eigentlich Altersvorsorge und so ganz nebenbei habe ich wohl einen Kreditvertrag unterschrieben.

    Die Bank hat nicht interessiert, ob das Zustande kommen rechtens war, es zählte nur das es einen Vertrag gibt. Aus dem Grund musste ich zahlen.
    Die kuriose Vermittlung wurde nicht bewertet.

    Es gab ein Urteil. Die Bank hat mich auf Nichtabnahmeentschädigung verklagt.Das Gericht hat jegliche Einwände meinerseits bezüglich fehlender Unterlagen zu den Verträgen und dem nicht vorhandenen Beratungsprotokoll ignoriert. Deshalb wurde ich zur Zahlung verpflichtet. Die Revision hat es leider sogar bestätigt.

    Ich hatte leider einen schlechten Anwalt, der das nicht vor Gericht angesprochen hat, beziehungsweise die Dokumente verlangt hat. Die Richter waren ganz klar auf Seiten der Bank.

    Damals gab es leider das Urteil vom BGH 2025 noch nicht. Das Haus wurde ja verkauft und ich habe keinerlei Beratung und Risikoaufklärung im Vorfeld und bei Abschluss erhalten.

    Ich habe natürlich damals digital unterschrieben.

    Allerdings lag mir vor/bei der Unterschrift kein vollständiger Kreditvertrag vor, ich hatte keine Vertragsunterlagen zur Prüfung, weder per Mail noch in Papierform.

    Ich habe den Vermittler mehrfach um Unterlagen gebeten – ohne dass sie bereitgestellt wurden.

    Zusätzlich wurde mir kein Hinweis auf Risiken gegeben, insbesondere nicht, dass es sich um ein Forward-Darlehen 4–5 Jahre im Voraus handelt (üblich sind max. 3 Jahre).

    Genau das ist der Kernpunkt:

    • keine Vertragskopie zur Einsicht
    • keine Risikoaufklärung
    • deutlich zu früh abgeschlossen
    • Abschlussdruck durch Vermittler


    Meine Frage hier richtet sich also weniger danach „ob ich unterschrieben habe“, sondern vielmehr ob der Abschlusszeitpunkt & die Beratung korrekt und verbrauchersicher waren, auch vor dem Hintergrund des aktuellen BGH-Urteils zur Vermittlerhaftung.

    Hallo zusammen,

    ich möchte gern anonym bleiben und suche Erfahrungen bzw. Einschätzungen.

    Mir wurde Ende 2018 über einen Finanzvermittler (Swiss Life Select) ein Forward-Darlehen für meine Immobilienfinanzierung vermittelt – 4–5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung, obwohl damals kein Bedarf bestand und die Marktprognosen klar fallende Zinsen zeigten.

    Ich wurde nicht über das Risiko einer Nichtabnahmeentschädigung aufgeklärt.

    Der Kreditvertrag lag mir nie vor, ich war nie beim Notar, und ich ging lange davon aus, dass kein wirksamer Vertrag besteht.

    Nach dem Hausverkauf wurde ich 2024 verklagt und musste ca. 19.600 € Nichtabnahmeentschädigung zahlen.

    Jetzt berufe ich mich auf das BGH-Urteil vom Februar 2025 (I ZR 122/23) zur Haftung von Vermittlern bei frühzeitiger & wirtschaftlich unsinniger Forward-Finanzierung.

    Swiss Life Select hat meinen Anspruch pauschal zurückgewiesen – ohne auf die Kernpunkte (Zeitpunkt, fehlende Aufklärung, wirtschaftliche Unsinnigkeit) einzugehen.

    Fragen in die Runde:

    • Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit früh vermittelten Forward-Darlehen?
    • Kennt jemand Fälle speziell bei Swiss Life Select?
    • Empfehlungen für Fachkanzleien, die Vermittlerhaftung / Forward-Darlehen machen?


    Danke für jeden Hinweis – das Thema dürfte viele betreffen, die “zu früh” zu einem Forward-Darlehen gedrängt wurden.