Alles anzeigenTut mir leid, ich bin vielleicht etwas begriffsstutzig. Mir ist die Sachlage immer noch nicht klar.
Du hattest oder hast ein Depot bei degiro. Das ist ein niederländisches Unternehmen, was bezüglich der Geldanlagen mit sich bringt, daß die Abgeltungsteuer nicht automatisch abgezogen wird.
Im letzten Jahr (also 2024) hast Du Depotbestände von degiro zu Scalable Capital übertragen. Im Zuge dieses Übertrags sind keine Anschaffungsdaten übertragen worden. Das ist logisch, das funktioniert nur zwischen deutschen Banken. Du hast aber hoffentlich die Kaufquittungen und kannst somit Deinen Einstandspreis belegen.
Nun schreibst Du, "das" Finanzamt möchte nun die Versteuerung sämtlicher bisher aufgelaufener Gewinne. Welches Finanzamt ist denn das und wie verlangt das Finanzamt das denn? Hast Du einen Brief Deines Finanzamtes bekommen, in dem das so steht? Oder hat es Dich angerufen? Wie könnte das Finanzamt denn die Gewinne besteuern, wenn die Einstandskurse unbekannt sind?
Vielleicht erzählst Du uns einfach die ganze Geschichte.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß nicht "das" Finanzamt, sondern Scalable Capital hinter der Sache steckt.
PS: Noch eins: Die KI sagt, nach österreichischem Recht werde ein solcher Übergang als virtueller Verkauf gehandhabt. Das Recht welches Landes gilt denn für Dich?
Danke Achim für deine Nachfrage.
Ich versuche das mal anhand von Beispielzahlen zu verdeutlichen:
Bei degiro hatte ich ETFs im Wert von 130.000€ mit einem Einkaufswert von 100.000€
Da es sich um Ersparnisse für die Rente handelt, sollten die nicht verkauft werden bis es in 15-20 Jahr wirklich nötig wird.
Mein Verständnis: Solange ich nicht verkaufe wird keine Abgeltungssteuer fällig. (ggf. aber Vorabpauschale).
Dann habe ich die Übertragung nach Deutschland beauftragt und kurz nach der Ausführung hat sich mein Finanzamt telefonisch bei mir gemeldet. Scalable muss also irgendeine Meldung an das Finanzamt gemacht haben. Woher sollte das Amt sonst etwas von der Transaktion wissen.
Ich wurde aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen zum Transfer vorzulegen bzw. den Jahresbericht von degiro.
Bei Prüfung des Berichts stellte ich fest, dass der Übertrag als "Verkauf" verbucht wurde, wobei 30.000€ dann als "Gewinne" ausgewiesen sind. Demnach möchte das Finanzamt diese nun mit der Abgeltungssteuer belegen.
Dazu wurde mir von der Sachbearbeiterin eine vorausgefüllte Anlage KAP mit den Werten aus dem degiro Jahresbericht zugesandt, damit ich diese entsprechend meiner Steuererklärung beifüge.
Mein Verständnis:
Wäre ich bei degiro geblieben, wäre bis zur Entnahme im Rentenalter keine Abgeltungssteuer angefallen auf die 30k€.
Wären die Einstandskurse übertragen worden (wie zwischen zwei deutschen Banken), dann wäre auch keine Abgeltungssteuer ( aber die Vorabpauschale) angefallen bis zu Entnahme.
Vielleicht wird mein Unmut jetzt klarer:
Vorabpauschale wären laut Rechner: ~1.600€
Abgeltungssteuer (ohne KSt): 7.913€
Gruß,
Marc