Beiträge von TorHavn

    Zu deiner eigentlichen Frage, die bisher untergegangen ist: Eine Zwangsauszahlung gibt es nicht. Die Bausparkasse kann Zahlungen über die Bausparsumme hinaus ablehnen (ABB, bei den LBS-Riester-Tarifen meist § 2 Abs. 2), muss aber nicht. Das Jahresentgelt läuft weiter — die 18 € hängen am Konto, nicht an den Einzahlungen.

    Wichtig: Vollbesparung ist ein anerkannter Kündigungsgrund der Bausparkasse. Zahlt sie dir das Guthaben aus, ist das eine schädliche Verwendung, wenn du es nicht wohnwirtschaftlich verwendest oder weiterüberträgst. Liegenlassen ist also nicht so passiv, wie es klingt.

    Die Option, die in deiner Liste fehlt: Anbieterwechsel. Du kannst dein gefördertes Kapital förderunschädlich auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen — keine Rückzahlung, keine Steuerthematik. Damit ist das Problem „Bausparsumme voll" weg, denn der neue Vertrag hat keine. Du behältst die Zulagen für die Zwillinge und hältst dir alles offen: Eigenheim, Weitersparen, 2027 wechseln.

    Denn ab 2027 kommt die eigentliche Entscheidung: altes Riester oder neue Förderung. Beides geht nicht. Neu gibt es 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent auf weitere 1.440 € — maximal 540 € Grundzulage statt 175 €. Die 300 € je Kind bekommst du schon bei 300 € Eigenbeitrag pro Kind voll. Grob gerechnet: 1.800 € Eigenbeitrag bringen 1.140 € Zulagen, alt sind es 775 € bei 1.325 €. Und die neue Zulage hängt nur noch an dem, was du einzahlst, nicht mehr am Mindesteigenbeitrag nach Vorjahreseinkommen — in der Elternzeit ein echter Vorteil.

    Auflösen wäre die teuerste Variante: 1.411,85 € Zulagen zurück plus Steuervorteile und Zinsversteuerung.

    Mein Rat: nicht kündigen, Übertragung prüfen, ABB-Fragen direkt an die Bausparkasse statt an den Verkäufer