Guten Tag, meine Tochter (32 Jahre, wohnhaft in Fredersdorf bei Berlin) ist seit ca 3 Jahren krank und arbeitsunfähig. Im Jahr 2025 hat sie bis April Arbeitslosengeld erhalten, anschließend Bürgergeld. Seit Beginn des Jahres ist sie bei einem Arzt [Name von der Moderation entfernt] in Luckau in Behandlung. Die Behandlung und die verschriebenen Präparate muss sie selbst bezahlen, weil die Krankenkasse diese (inzwischen erfolgreiche, aber noch nicht ganz abgeschlossene) Behandlung nicht bezahlt. In diesem Jahr sind bereits Aufwendungen von ca 20.000 € aufgelaufen. Können diese außergewöhnlichen Belastungen auf Folgejahre vorgetragen werden? Ich selbst bin steuerpflichtiger Rentner mit einer Ehefrau, die berufstätig ist. Meine Frage: können diese enormen Aufwendungen irgendwie steuermindernd eingesetzt werden, entweder bei meiner Tochter oder bei mir? Besten Dank bereits an dieser Stelle für ihre Prüfung. Liebe Grüße - Paul [Name von der Moderation entfernt]