Für einen solchen Fall ist die gesetzliche Regelung der Ehe eigentlich optimal und eine Ehevertrag kann eigentlich nur zu deinem Nachteil gestaltet werden.
Vielleicht könnte es helfen das Eingangsvermögen genau zu beziffern und beide Seiten sollten die entsprechenden Unterlagen vorliegen haben.
Gut wäre auch noch wenn beide Seiten jetzt schon verstanden haben wie der Ausgleich in einer Zugwinngemeinschaft bei einer Scheidung berechnet wird.
Wichtig ist auch das du dein Vermögen erstmal behälst und nicht für die Alltagsausgabe ausgibst. In einem Worstcase Szenario brauchst du es um Ausgleich und ggf. Unterhalt einklagen zu können.
Ein Gemeinschaftskonto, auf das beide einen bestimmten Betrag einzahlen und von dem die gemeinsamen Kosten bezahlt werden, ist für mich persönlich allerdings nicht das, was ich mir unter einer gemeinsamen finanziellen Basis vorstelle.
Was denn dann?